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Gericht entscheidet: Kein Schaden durch Bekanntwerden der Adresse von Kraken

Veröffentlicht am 24.09.2020, 19:34
Gericht entscheidet: Kein Schaden durch Bekanntwerden der Adresse von Kraken

Eine US-Richterin hat entschieden, dass ein Angestellter, der den Standort einer größeren Kryptobörse preisgab, das Betriebsgeheimnis nicht verletzt habe.

Laut Gerichtsakten vom 22. September hat die US-Bezirksrichterin Maxine M. Chesney eine Klage der Payward Inc., der Mutter von Kraken, gegen den ehemaligen Mitarbeiter Nathan Peter Runyon wegen Weitergabe von "Betriebsgeheimnissen" abgewiesen. Dieser hatte die Adresse der Börse in San Francisco öffentlich bekanntgemacht und auf einen der geschützten Computer des Unternehmens zugegriffen.

Die Richterin entschied, dass Payward nicht behauptete, Runyon habe die Adresse benutzt, um einen wirtschaftlichen Vorteil zu erlangen. Die Klage enthielt auch keine Hinweise darauf, dass der Zugriff auf den Computer "Schaden oder Verlust" für Payward verursachte.

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