Die deutsche Finanzmarktaufsicht BaFin hat an Kryptoverwahrgeschäften interessierte Unternehmen zu einer Vorab-Meldung aufgerufen. Eine entsprechende Mitteilung veröffentlichte die Behörde am 4. Dezember auf ihrer Webseite.
Neuer Rechtsbegriff “Kryptoverwahrgeschäft”Die BaFin weist darauf hin, dass durch eine Änderung des Kreditwesengesetzes das Kryptoverwahrgeschäft ab 1. Januar 2020 als regulierte Finanzdienstleistung gilt und einer entsprechenden Genehmigung bedarf.
Zulassungsanträge könnten zwar erst nach dem Inkrafttreten der neuen Regelung entgegengenommen werden. Wohl um den erwarteten Ansturm an Anträgen leichter bewältigen zu können, bittet die BaFin in der Bekanntmachung bereits vorab um die Einreichung von Interessensbekundungen.