Der Messenger-Dienst Telegram hat in einem neuen Statement betont, dass die firmeneigene Kryptowährung, die auf der Telegram Open Network (TON) Blockchain basiert, kein Anlageprodukt ist.
In einem Blogeintrag vom 6. Januar weist Telegram ausdrücklich darauf hin, dass die firmeneigene Kryptowährung Gram nicht mit einer Gewinnerzielungsabsicht gekauft werden sollte. Dies ist normalerweise ein grundlegendes Charakteristikum für Anlageprodukte bzw. Wertpapiere.
Die amerikanische Börsenaufsicht SEC, die in den USA für die Beaufsichtigung von Wertpapierverkäufen zuständig ist, ist der Ansicht, dass die Telegram Kryptowährung eine Art Wertpapier ist und deshalb in ihren Zuständigkeitsbereich fällt. Dementsprechend hat die Aufsichtsbehörde ein Verfahren gegen den Messenger-Dienst eingeleitet. In der Pressemitteilung von Telegram wird nun jedoch betont, dass es sich bei der Kryptowährung lediglich um ein „Zahlungsmittel“ handelt, das auf der zugehörigen TON Blockchain eingesetzt wird. So schreibt das Unternehmen: