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„Nicht EURE Coins“ – Anwälte sehen Kundengelder als Besitz von Celsius

Veröffentlicht am 19.07.2022, 19:00
„Nicht EURE Coins“ – Anwälte sehen Kundengelder als Besitz von Celsius

Die 1,7 Mio. Nutzer der Krypto-Splattform Celsius, die sich über den ganzen Globus verteilen, haben durch die Nutzung der Krypto-Ertragskonten des Dienstleisters das Eigentumsrecht an den von ihnen überstellten Krypto-Geldern abgetreten, wie die Anwälte der insolventen Firma nun argumentieren.

Im Rahmen der ersten Insolvenzanhörung von Celsius am gestrigen Montag haben deren Anwälte von der Kanzlei Kirkland in Person von Pat Nash zu bedenken gegeben, dass die Kunden der Sparplattform, die den Service der Ertragskonten genutzt haben, gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die Besitz- und Nutzungsrechte an ihren Coins übertragen haben. Demnach sei es Celsius erlaubt gewesen, die Kundengelder nach Belieben „einzusetzen, zu handeln, zu verkaufen und zu verleihen“.

Die verschiedenen Celsius-Konten und deren rechtliche Situation.Im Hinblick auf Krypto-Vermögen, die in bestimmten Custody-Accounts bzw. Verwahrungskonten bei Celsius gehalten wurden, scheint die Rechtslage allerdings deutlich diffuser. So heißt es in den AGB der Plattform eigentlich, dass Coins in Custody-Accounts nicht ohne explizite Zustimmung der Nutzer von Celsius verwendet werden können. Nichtsdestotrotz werfen die Anwälte der Firma die Frage auf, ob das Unternehmen dennoch auch an diesen Geldern ein Besitzrecht hat:

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