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Präzedenzfall? – Sammelklage beschuldigt Coinbase dem unrechtmäßigen Aktienverkauf

Veröffentlicht am 20.03.2022, 14:26
© Reuters Präzedenzfall? – Sammelklage beschuldigt Coinbase dem unrechtmäßigen Aktienverkauf
COIN
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Drei Anleger, die Kryptowährungen über die amerikanische Kryptobörse Coinbase gekauft haben, haben am 11. März nun eine Sammelklage beim südlichen Bezirksgericht von New York gegen die Handelsplattform eingereicht. Gegenstand der Klage ist, dass die Coinbase unrechtmäßig als Aktienbörse agiert, indem sie 79 Kryptowährungen führt, die eigentlich als Wertpapiere einzustufen sind und damit einen Verstoß gegen das amerikanische Wertpapierrecht darstellen.

Die Kläger Christopher Underwood, Louis Oberlander und Henry Rodriguez, die von der im US-Bundesstaat Connecticut ansässigen Anwaltskanzlei Silver Golub & Teitell vertreten werden, beklagen in dem Verfahren die Coinbase Global (NASDAQ:COIN), Coinbase und Geschäftsführer Brian Armstrong. In der 255-seitigen Klageschrift wird für jede der aufgeführten Kryptowährung einzeln erörtert, wieso diese nach dem „Howey Test“ – einem Verfahren des amerikanischen Börsenrechts zur Einstufung von Finanzprodukten – als Wertpapier zu klassifizieren seien. Als entscheidendes Kriterium wird dabei benannt, dass es sich jeweils „um eine geldliche Investition in ein Unternehmen handelt, die einer Gewinnerwartung aus den Geschäftstätigkeiten anderer entspringt“.

In diesem Zusammenhang sind die Kläger der Ansicht, dass die Coiinbase „der eigentliche Verkäufer“ der entsprechenden Finanzprodukte ist, denn die zugehörigen Transaktionen werden lediglich in den Büchern der Plattform vermerkt, ohne dass ein tatsächlicher Austausch zwischen den beiden handelnden Parteien stattfindet.

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