Berlin, 17. Sep (Reuters) - Der Bund will den andauernden Streit über eine Reform des Länder-Finanzausgleichs nicht mit einer Erhöhung seines eigenen Angebots lösen. Die bislang vom Bund angebotenen 8,5 Milliarden Euro, mit denen gesichert werden soll, dass bei einer Reform kein Bundesland schlechter dasteht als im bisherigen System, seien "ein gutes Wort", sagte Finanzstaatssekretär Werner Gatzer am Donnerstag in Berlin. "Ich glaube nicht, dass es mehr werden." Aber auch, wenn sich noch kein Kompromiss abzeichne bleibe er zuversichtlich, dass man sich am Ende dann doch einigen werde, sagte Gatzer.
Neben einem Reform-Vorschlag der unionsregierten Länder, und einem aus den SPD-regierten Ländern gibt es nach Gatzers Worten ein drittes Modell, das vom Bund komme. Der für den Haushalt zuständige Staatssekretär nannte einige Elemente. Was die Einhaltung der Schuldendregeln durch die Länder angehe, wolle der Bund den Stabilitätsrat aus Vertretern des Finanzministerium, der Bundesbank sowie der Finanzaufsicht BaFin als Wächter deutlich stärken. Sanktionen bei Verstößen gegen diese Regeln durch einzelne Länder werde es aber nicht geben. Dafür gebe es keine politischen Mehrheiten.
Zum Modell des Bundes gehört nach Gatzers Worten auch ein Wegfall des sogenannten Umsatzsteuer-Vorabausgleichs zwischen den Ländern - der ersten Stufe des Länder-Finanzausgleichs. Zudem wolle man in einem neuen Ausgleichssystem die kommunale Finanzkraft stärker berücksichtigen und Fehlanreize abschaffen, die manche Ländern davon abhalten, ihre Finanzschwäche aus eigener Kraft zu beheben. Schließlich sollen die beiden besonders hoch verschuldeten Länder Bremen und Saarland auch nach 2020 - aber mit Auflagen - Konsolidierungshilfen erhalten. Gatzer bedauerte, dass der Vorschlag eines eigenen Hebesatzes für Länder bei der Einkommenssteuer keine Chance habe, die notwendigen Mehrheiten zu bekommen. "Ich fände das gut", äußerte Gatzer vor der Stiftung Marktwirtschaft.
Die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern müssen reformiert werden, weil der Länderfinanzausgleich, der Solidarpakt II mit Ostdeutschland und andere Finanzgesetze 2019 auslaufen. Durch das derzeitige System sehen sich Bayern und andere Geberländer im Finanzausgleich zu stark gefordert.