⏳ Die letzten Stunden haben geschlagen! Sparen Sie bis zu 60 % auf InvestingPro JETZT ZUGREIFEN

ROUNDUP: Mindestlohn soll erhöht werden - Kritik am Gesamtpaket

Veröffentlicht am 03.06.2022, 06:35
Aktualisiert 03.06.2022, 06:45
© Reuters.

BERLIN (dpa-AFX) - Die Ampelkoalition im Bundestag will am Freitag die versprochene Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro beschließen. Den Abgeordneten liegt dazu ein Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil vor. Die Erhöhung der Lohnuntergrenze ist zum 1. Oktober geplant. Der Gesetzentwurf geht von etwa 6,2 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Stundenlohn unter 12 Euro aus. Frauen sowie Menschen in Ostdeutschland sollen überproportional von der Anhebung profitieren.

Die Mindestlohnerhöhung war ein Kernversprechen von Bundeskanzler Olaf Scholz im SPD-Wahlkampf. Vorgesehen ist zugleich, die Grenze für Minijobs von 450 auf 520 Euro anzuheben. Dies ist vor allem aus Sicht der FDP für mehr als sechs Millionen Minijobber positiv.

Die Reaktionen auf die Gesetzespläne waren unterschiedlich ausgefallen. Der Arbeitgeberverband BDA kritisierte, die Politik breche die Zusage, dass die Mindestlohnkommission die Lohngrenze festlege. In diesem Gremium bestimmen Arbeitgeber und Gewerkschaften normalerweise die Erhöhungsschritte. Die Kommission soll laut Gesetz erst nach der außerplanmäßigen Erhöhung wieder zuständig werden.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund kritisierte, dass die Minijobgrenze ausgeweitet werden soll. Millionen Beschäftigte seien weiter nicht sozialversichert. Die Unionsfraktion kündigte an, sich bei der Abstimmung zu enthalten. "Ich finde es richtig, dass der Mindestlohn auf 12 Euro steigt", sagte der stellvertretende Fraktionschef Alexander Dobrindt der "Augsburger Allgemeinen" laut Vorabmeldung. "Die Verknüpfung mit neuen, unnötigen bürokratischen Anforderungen an die Wirtschaft, etwa ausufernden Dokumentationspflichten, ist aber falsch."

Der Bundesregierung zufolge wären ohne Grundrentenzuschlag derzeit mehr als 12 Euro Stundenlohn nötig, um nach 45 Arbeitsjahren oberhalb der Grundsicherung zu landen. Nötig dafür wäre ein Stundenlohn von 12,97 Euro, heißt es in der Antwort auf eine Anfrage der AfD-Fraktion, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Ausgegangen wird dabei von einer Vollzeitarbeit mit 38,5 Arbeitsstunden pro Woche. Unter Berücksichtigung der Grundrente wäre rechnerisch ein Stundenlohn von 7,72 Euro notwendig.

Der AfD-Abgeordnete Jürgen Pohl, der die Frage gestellt hatte, sagte dazu der dpa, das "populäre Mindestlohn-Wahlgeschenk der Ampel" halte nicht, was es verspreche. Auch 12 Euro schützten nicht vor Armut im Alter.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.