BERLIN (dpa-AFX) - Die Bundesländer nehmen eine neuen Anlauf für eine weitere Steuervereinfachung. Der Bundesrat billigte am Freitag in Berlin einen Gesetzesantrag der Länder Hessen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Bremen, der nun dem Bundestag vorgelegt werden soll. Zentraler Punkt des schon mehrfach vorgeschlagenen Elf-Punkte-Plans ist eine Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags um 130 auf 1130 Euro im Jahr. Auch soll die Absetzbarkeit eines häuslichen Arbeitszimmers einfacher werden.
Damit die Erleichterungen keine neuen Löcher in die Staatskassen reißen, sollen die Kosten an anderer Stelle gegenfinanziert werden. Unter anderem sollen Handwerkerrechnungen unter 300 Euro nicht mehr beim Fiskus geltend gemacht werden können. Das würde relativ viele Steuerzahler treffen. Unter dem Strich rechnen die Länder laut dem Elf-Punkte-Plan mit leichten Mehreinnahmen von jährlich zehn Millionen Euro für den Staat.
Die vier Länder hatten bereits im Oktober 2011 eine erste Initiative gestartet und im Herbst 2012 einen Elf-Punkte-Plan vorgelegt. Eine Einigung mit der schwarz-gelben Koalition scheiterte aber - auch wegen des langen Bund-Länder-Streits um den Abbau heimlicher Steuererhöhungen, der sogenannten kalten Progression. Zudem gab es Zweifel, dass die geplanten Steuererleichterungen am Ende wirklich ein Nullsummenspiel sind ohne Mehrkosten für den Staat.
Ein höherer Arbeitnehmer-Pauschbetrag vereinfacht die Steuererklärung. Dadurch entfällt der Nachweis einzelner Ausgaben für Mittel, die ein Arbeitnehmer für seine Arbeit braucht. Hat der Steuerpflichtige Werbungskosten, die unter diesem Betrag liegen, muss er durch dessen Anhebung zudem weniger Steuern zahlen.
Eine Anhebung um 130 Euro würde die Arbeitnehmer um insgesamt 630 Millionen Euro entlasten. Um dies gegenzufinanzieren, soll besagter Sockelbetrag von 300 Euro bei der Steuerermäßigung für Handwerkerrechnungen gelten. Dies allein brächte dem Staat dem Papier zufolge Mehreinnahmen von 400 Millionen Euro.
Teil des Forderungskatalogs ist auch weiterhin, die Pauschalbeträge für behinderte Menschen anzuheben und den Nachweis von Pflegekosten zu vereinfachen. Betroffen sind auch Finanzinvestoren. Sogenannte Private-Equity-Firmen sollen Steuern auf ihre Provisionen zahlen. Die vorgeschlagene zweijährige Gültigkeit von Freibeträgen im Lohnsteuerabzugsverfahren hatte Schwarz-Gelb bereits beschlossen.
Nach den Worten von Hessens Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) sinkt für viele Arbeitnehmer der steuerbürokratische Aufwand. Aber auch die Mitarbeiter in den Finanzämtern sollten sich weniger um Sachverhalte kümmern, die sich am Ende in den Staatskassen kaum niederschlagen. Die Kapazitäten sollten sinnvoller und effektiver eingesetzt werden, sagte er mit Blick auf Steuerbetrugsfälle.
'Zu glauben, dass man mit jedem steuerlichen Sachverhalt auf jede individuelle Gemüts- und Bewusstseinslage eines jeden Bürger einzeln eingehen könnte, ist eine Illusion', sagte Schäfer. Für eine sinnvolle Steuerrechts-Vereinfachung müssten verstärkt pauschale Regelungen in Kauf genommen werden für eine Vielzahl der Bürger.kr