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4 wichtige Fakten zur Bausparprämie

Veröffentlicht am 06.07.2018, 16:36
Aktualisiert 06.07.2018, 16:41
© Reuters.  4 wichtige Fakten zur Bausparprämie

Die Bausparprämie ist eine staatliche Bauförderung, bei dem der Bau und der Kauf von selbstgenutzten Immobilien und die Vermögensbildung gefördert werden sollen. Er wird auch Wohnungsbauprämie genannt. Die Prämie hängt von zwei Voraussetzungen ab.

1. Bausparprämie: Zwei Voraussetzungen

Die Bauspar- oder Wohnungsbauprämie wird nur an unbeschränkt steuerpflichtige Menschen ab 16 Jahren ausgezahlt. Deren Einkommen darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Abhängig ist das Einkommen beziehungsweise die Grenze hierfür davon, ob man alleinstehend oder verheiratet beziehungsweise in einer Lebensgemeinschaft ist. Die zweite Voraussetzung ist, dass nur Beiträge ab 50 Euro bis zu einer Höchstgrenze gefördert werden. Dieses Geld soll dem Erwerb oder Bau von Wohneigentum dienen. Dabei werden unter anderem Bausparbeiträge, der Kauf von Anteilen an Genossenschaften und Beiträge für Wohnungsunternehmen oder ähnlichem gefördert.

2. Wie hoch ist die Bausparprämie?

Die Bausparprämie beträgt 8,8 Prozent der Aufwendungen. Die jährliche Höchstprämie liegt bei Alleinstehenden bei 45,06 Euro und bei Ehepaaren bei 90,11 Euro.

3. Bausparprämie und wie sich der Staat an den Sparleistungen seiner Bürger beteiligt

Zwar kommt nicht jeder in den Genuss der Bausparprämie, aber immerhin beteiligt sich der Staat auch mal an Sparleistungen, anstatt immer nur Geld einzufordern. Wer ein zu hohes Einkommen hat oder gar nichts von der Bausparprämie weiß, geht in der Regel leer aus. Deshalb sollte man vorab prüfen, ob man von der Bausparprämie profitieren kann, um an den Traum vom Eigenheim anzuknüpfen.

4. Wie bekommt man eine Bausparprämie?

Die Bausparprämie bekommen in der Regel Bausparer. Wer einen Bausparvertrag abschließt, bekommt den Antrag für die Prämie von der Bausparkasse und muss diesen ordnungs- und wahrheitsgemäß ausfüllen. Gemeinsam mit der Einkommenssteuerklärung wird der Antrag dann an das Finanzamt geschickt. Eingetragen werden müssen neben den wichtigsten Daten zur Person auch alle Informationen zum Bausparvertrag. Oftmals trägt die Bausparkasse schon alle wichtigen Fakten zum Bausparvertrag ein, so dass der Kunde nicht viel falsch machen kann und die Angaben nur ergänzen muss. Wenn das Finanzamt den Antrag gewährt, zahlt die Behörde die Prämie direkt an die Bausparkasse, so dass sie im Bausparvertrag verrechnet wird. Die Bausparsumme darf sieben Jahre lang nicht angerührt werden. In diesen sieben Jahren dürfen nur Auszahlungen für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden.

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Ein Beitrag von Moritz von Betzenstein.

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