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6 Gründe für die fristlose Kündigung der Wohnung

Veröffentlicht am 06.07.2018, 15:34
Aktualisiert 06.07.2018, 15:41
6 Gründe für die fristlose Kündigung der Wohnung

Fristlos aus seiner Wohnung gekündigt zu werden, ist wohl ein Albtraum für jeden Mieter. Aber die Angst ist unbegründet, denn der Vermieter darf den Mieter nur fristlos kündigen, wenn ein gerechtfertigter Grund vorliegt. Wenn eine fristlose Kündigung ins Haus flattert, sollte man nicht gleich panisch werden, denn nicht jede Kündigung ist auch wirklich rechtens und wirksam. Nur bei gesetzlich festgelegten Fällen kann die fristlose Kündigung durch den Vermieter zum Einsatz kommen. Welche Gründe das sind, werden im Folgenden näher erläutert.

Grund 1: Fristlose Kündigung der Wohnung wegen Mietrückstand

Der häufigste Kündigungsgrund ist Mietrückstand. Allerdings muss der Mieter in großem Verzug mit der Miete sein, um fristlos gekündigt zu werden. Das heißt, die fristlose Kündigung ist wirksam, wenn der Mieter mindestens zwei aufeinanderfolgende Monate keine Miete bezahlt hat oder wenn er auf mindestens zwei aufeinanderfolgende Monate nur Teile der Miete bezahlt hat und der rückständige Betrag eine Monatsmiete überschreitet. Wirksam ist eine fristlose Kündigung zudem, wenn die Miete mehrere Monate nicht bezahlt wurde – die Monate müssen nicht zusammenhängend sein – und ein Mietrückstand von zwei Monatsmieten entstanden ist. Der Vermieter muss einen Mietrückstand nicht zwangsläufig anmahnen, sondern kann dem Mieter sofort fristlos kündigen.

Wenn der Mieter die fristlose Kündigung wegen Mietrückständen erhalten hat, kann er innerhalb einer Schonfrist die rückständige Miete nachzahlen. Durch das Begleichen des offenen Betrags wird die Kündigung unwirksam. Die Schonfrist gilt allerdings nicht, wenn der Mieter in den letzten zwei Jahren schon einmal eine fristlose Kündigung wegen Mietrückständen erhalten hat.

Manchmal ist auch der Fall, dass weniger Miete bezahlt wurde, weil der Mieter von seinem Mietminderungsrecht Gebrauch gemacht hat. Kommt daraufhin eine fristlose Kündigung, sollte man sich gegen diese wehren und sich mietrechtlich beraten lassen.

Grund 2: Erhebliche Belästigung der anderen Hausbewohner führt zur fristlosen Kündigung der Wohnung

Hier inbegriffen sind nachhaltige Störungen des allgemeinen Hausfriedens, wie beispielsweise eine andauernde Lärmbelästigung. Diese muss der Vermieter allerdings nachweisen.

Grund 3 für die fristlose Kündigung der Wohnung: Unerlaubte Untervermietung

Der Mieter darf seine Wohnung untervermieten, benötigt dafür aber das Einverständnis des Vermieters. Hat er dieses nicht eingeholt, darf der Vermieter die fristlose Kündigung aussprechen.

Fristlose Kündigung Wohnung – Grund 4: Vertragswidrige Nutzung der Wohnung

Zur vertragswidrigen Nutzung gehört jede Nutzung, die über das Wohnen hinausgeht, zum Beispiel das Betreiben eines Gewerbes oder berufliche Tätigkeiten mit Publikumsverkehr.

Grund 5: Gefährdung der Mietsache

Dieser Grund liegt vor, wenn vertraglich festgehaltene Instandhaltungspflichten nicht erfüllt werden. Dazu gehören unter anderem das unregelmäßige Lüften, das Herbeiführen von Brandgefahr oder eine übermäßige Tierhaltung und vernachlässigtes Heizen bei Frost.

Grund 6: Unpünktliche Zahlung der Miete

Wenn der Mieter ständig seine Miete verspätet überweist, ist auch das ein Grund zur fristlosen Kündigung durch den Vermieter.

Gut zu wissen

Auf die Straße setzen kann der Vermieter seine Mieter nicht. Dafür braucht er eine Räumungsklage, die er vor Gericht einfordern muss. Hat der Antrag des Vermieters vor Gericht Erfolg, wird der Fall dem Gerichtsvollzieher übergeben und dieser veranlasst dann die Räumung der Wohnung.

Bei einer fristlosen Kündigung muss der Vermieter den Kündigungsgrund schriftlich angeben.

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Ein Beitrag von Robert Sasse.

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