Planmäßige oder außerplanmäßige Wertminderungen einer Immobilie werden mit sogenannten Abschreibungen erfasst. Bei Eigentumswohnungen sind Erwerbs- und Nebenkosten inbegriffen. Abschreibungen dieser Immobilien laufen bis zu 50 Jahre. Viele Eigentumswohnungsbesitzer vermieten ihre Immobilie, um gewisse Vorteile zu bekommen.
1. Abschreibung Eigentumswohnung: Vorteile bei der Vermietung
Ist die Abschreibung der Eigentumswohnung hoch, bleibt mehr für die Finanzierung übrig. Das liegt daran, dass die jährliche Steuer auf das Einkommen drückt. Und Anschaffungs- und Herstellungskosten werden über ein Jahr gleichmäßig abgeschrieben. Zu diesen Kosten gehören der Kaufpreis sowie alle damit verbundenen Kosten und Ausgaben, wie Nebenkosten, Grunderwerbssteuer, Grundbuch- und Notargebühren, Erschließungskosten und Maklerprovisionen. Eine Immobilie nutzt sich im Laufe der Zeit ab. Und all die eben aufgeführten Kosten beziehen sich auf den Erwerb einer solchen Immobilie. Nicht umsonst nennt man die Abschreibung in Fachkreisen auch Absetzung für Abnutzung, kurz AfA. Werbungskosten, wie für die Verwaltung, für Steuerberater und Instandhaltungen sind laufende Mieteinnahmen, die sofort abgesetzt werden können.
2. Abschreibungshöhe Eigentumswohnung
Bei Eigentumswohnungen beträgt die Abschreibung jährlich 2 Prozent der Erwerbs- und Nebenkosten. Bei Neubauten läuft die Abschreibung, wie bereits erwähnt, bis zu 50 Jahre. Die Abschreibung bei Altbauten, die vor 1925 gebaut wurden, beträgt 2,5 Prozent und läuft über 40 Jahre. Besonders attraktiv sind die Förderungen jedoch bei Denkmal-Immobilien. Die AfA greift nur für die Eigentumswohnung, nicht für das gesamte Grundstück, denn Grund und Boden nutzt sich in der Regel nicht ab.
3. Abschreibung Eigentumswohnung: Afa-Bemessungsgrundlage ermitteln
Die Bemessungsgrundlage wird über die Herstellungs- und die Anschaffungskosten ermittelt. Unter Herstellungskosten fallen alle Kosten in Zusammenhang mit dem Neubau einer Immobilie. Dabei zählen Bau- und Baunebenkosten für das gesamte Gebäude. Die Abschreibung kann ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung beansprucht werden. Zu Anschaffungskosten werden alle Aufwendungen gezählt, damit das Objekt wirklich zum Eigentum wird. Wenn man eine Bestandsimmobilie erwirbt, kann man die Abschreibung nutzen.
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Ein Beitrag von Robert Sasse.