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Arbeitszimmer Steuer: In diesen 3 Schritten geht man vor

Veröffentlicht am 06.07.2018, 15:52
Aktualisiert 06.07.2018, 16:01
© Reuters.  Arbeitszimmer Steuer: In diesen 3 Schritten geht man vor

Ein Arbeitszimmer oder einen Platz, an dem man in Ruhe arbeiten kann, hat fast jeder zuhause. Aber nur die wenigsten können die Kosten für einen solchen häuslichen Arbeitsplatz von der Steuer absetzen. Das können in der Regel nur Arbeitnehmer und Außendienstmitarbeiter, die in der Firma keinen ausreichenden Arbeitsplatz zur Verfügung haben sowie Selbstständige. Diese Leute können bis zu 1.250 Euro jährlich an Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen. Kosten können sogar unbeschränkt abgesetzt werden, wenn das häusliche Arbeitszimmer unersetzlich für die betrieblichen und beruflichen Tätigkeiten sind. Vor allem Selbstständige, die von zuhause aus arbeiten, profitieren davon. Wer die Voraussetzungen für den Steuererlass erfüllt, kann das Arbeitszimmer in geringem Maße auch privat nutzen. Erkennt das Finanzamt das Arbeitszimmer nicht an, kann man stattdessen Arbeitsmaterialien und Technik, wie Computer, als Werbungskosten absetzen. Aber wie geht man vor, wenn man die Kosten für sein Arbeitszimmer von der Steuer absetzen möchte?

1. Arbeitszimmer und Steuer: Das Arbeitszimmer muss zum Mittelpunkt des beruflichen und betrieblichen Alltags werden

Wenn das der Fall ist und bewiesen werden kann, können die gesamten Kosten, die für das häusliche Arbeitszimmer angefallen sind, als sogenannte Werbungskosten absetzen. Für Selbstständige gelten die Ausgaben als Betriebsausgaben. Ist das Arbeitszimmer nicht zu 90 Prozent Mittelpunkt der betrieblichen oder beruflichen Tätigkeiten ist nur ein auf 1.250 Euro begrenzter Abzug möglich. Das gilt dann, wenn man abgesehen von dem häuslichen Arbeitsplatz keinen weiteren, auswärtigen Arbeitsplatz vorweisen kann. Das Arbeitszimmer sollte in Funktion, Lage und Ausstattung in den Wohnraum eingebunden sein. Der Raum muss aussehen wie ein Arbeitszimmer, eine einfache Arbeitsecke genügt nicht!

2. Kosten ermitteln für Arbeitszimmer und Steuerabzug

Damit die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer abgesetzt werden können, müssen erst einmal die Kosten ermittelt werden. Hierfür muss man den prozentualen Anteil des Arbeitsplatzes in Bezug auf die Gesamtwohnfläche errechnen. Diese Berechnung gilt als Verteilungsschlüssel für die laufenden Kosten der Wohnung, die man auf das Arbeitszimmer umlegen kann, zum Beispiel Miete, Strom, Müll- und Heizkosten.

3. Arbeitszimmer und Steuerabzug: Wissen, was man absetzen kann und was nicht

Wer ein Arbeitszimmer einrichtet, kann grundsätzliche alle Ausgaben für die Einrichtung von der Steuer absetzen. Nur höherwertigere Gegenstände müssen über eine gewisse Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Die Angaben kann man in der Steuererklärung auf Seite 2 der Anlage N machen, in denen Werbungskosten aufgeführt werden können. Laufende und einmalige Kosten können nur anteilig abgesetzt werden. Renovierungs- und Instandhaltungskosten kann man vollständig absetzen. Zu absetzbaren Gegenständen gehören dabei auch Teppiche, Tapete, Vorhänge, Lampen, Einrichtungsgegenstände und so weiter.

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Ein Beitrag von Robert Sasse.

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