Frankfurt (Reuters) - Die Finanzaufsicht BaFin verbietet den Verkauf besonders riskanter Hebelprodukte an Privatanleger.
Differenzgeschäfte (CFDs) mit einer Nachschusspflicht dürften ihnen künftig nicht mehr angeboten werden, verfügte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am Montag. Privatanleger könnten das damit verbundene immense finanzielle Risiko nicht abschätzen, begründete die für die Wertpapieraufsicht zuständige Exekutivdirektorin Elisabeth Roegele das Verbot. "Das Verlustrisiko ist nicht auf den Kapitaleinsatz des Kunden beschränkt, sondern kann sein gesamtes Vermögen erfassen und ein Vielfaches seines eingesetztes Kapitals betragen", erklärte die Behörde.
"Das können wir aus Verbraucherschutzgründen nicht akzeptieren", sagte Roegele. Es ist das erste Mal, dass die BaFin mit dem Verbot einer ganzen Gruppe von Finanzprodukten Ernst macht. Die Behörde nutzt dazu ihre neuen Kompetenzen für den Verbraucherschutz. Sie hatte das Verbot schon im Dezember angedroht. Die Anbieter solcher Kontrakte haben nur drei Monate Zeit, ihre Produkte oder Geschäftsmodelle anzupassen. Einige hätten bereits CFDs ohne Nachschusspflicht angekündigt. Im Sommer war die BaFin bereits gegen sogenannte Bonitätsanleihen vorgegangen, hier hatten die Anbieter aber - unter anderem mit einer Umbenennung - ein Verbot verhindert.
Bei Differenzgeschäften spekulieren Anleger auf die Kursentwicklung von Basiswerten - etwa von Aktien, Rohstoffen, Währungspaaren oder Zinssätzen. Der Kapitaleinsatz ist relativ gering. Bei einer positiven Kursänderung des Basiswerts erhält der Anleger den Differenzbetrag, bei einer negativen muss er ihn ausgleichen. CFDs waren 2015 in den Fokus der Öffentlichkeit geraten, als die Schweiz die Bindung des Franken an den Euro überraschend aufgab. Der Euro brach daraufhin gegenüber dem Franken ein - und auf viele CFD-Investoren kamen hohe Nachschusspflichten zu. Bei Verbraucherschützern gingen in der Folge zahlreiche Beschwerden ein.