Seit einiger Zeit dürfen Bausparkassen 10-jährige Bausparverträge ohne die Zustimmung der Kunden kündigen, die zu hohe Bonuszinsen haben. Zwar wurde dies vom Bundesgerichtshof bestätigt, aber viele Kündigungen sind dennoch unwirksam. Laut Bundesgerichtshof Urteil ist es rechtens, Bausparverträge, die zehn Jahre und älter sind, nach dem Erreichen der Zuteilungsreife zu kündigen. Damit drängen Bausparkassen ihre Kunden sozusagen aus lange bestehenden Verträgen, vor allem aus Verträgen, die hohe Guthaben-Zinsen beinhalten. Oft werden Bausparverträge einfach gekündigt oder die Bausparkassen locken mit ominösen Angeboten oder drohen mit finanziellen Nachteilen für die Kunden. Damit wollen sie die Kunden selbst zur Kündigung bewegen.
1. Wie kommt es zum Bausparvertrag BGH-Urteil?
Wer in den 1990er Jahren einen Bausparvertrag abgeschlossen hat, sitzt derzeit auf einem Schatz. Denn momentan herrscht ein echtes Dauerzinstief, was nachteilig für die Bausparkassen ist. Die Banken würden nur von steigenden Zinsen profitieren.
2. Welche Begründungen bringen die Bausparkassen nach dem Bausparvertrag BGH-Urteil für die Kündigung?
Bisher berufen sich die meisten Bausparkassen auf ganz verschiedene Kündigungsrechte, von denen einige aber unwirksam sind. Je nach Situation wählen die Bausparkassen die passenden Kündigungsrechte aus. Dadurch lässt sich nicht sagen, ob die Kündigungen zulässig oder unzulässig sind. Zu den gängigsten Kündigungsgründen der Bausparkassen zählen: Die Kündigung 10 Jahre nach Zuteilung aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch § 489 ist eine sehr häufige Begründung. Hier werden Verträge gekündigt, die zuteilungsreif aber noch nicht vollständig angespart sind. Die Kündigung nach Vollbesparung oder Übersparung nach Bundesgesetzbuch § 488 ist ebenfalls häufig gegeben. Die Bausparkassen kündigen hier, weil die vereinbarte Bausparsumme durch Sparleistungen und Zinsen erreicht oder überschritten wurde. Für die Bausparkassen bedeutet das, dass sie kein zinsgünstiges Darlehen mehr geben müssen und dadurch nichts mehr am Kunden verdienen können. Häufig wird auch der Verzug der Regelsparraten als Kündigungsgrund von den Bausparkassen verwendet.
3. Bausparvertrag BGH-Urteil: Was können Kunden bei einer Kündigung tun?
In erster Linie sollte geprüft werden, welcher Kündigungsgrund von der Bausparkasse genannt wird. Nicht alle Kündigungen sind zulässig oder rechtens. Rechtsanwälte prüfen auf unberechtigte Kündigungen und können beratend zur Seite stehen, ob man in Klage geht oder die Kündigung rechtmäßig ist. Laut Gesetz und Bundesgerichtshof sind jedoch viele Kündigungen tatsächlich berechtigt und müssen anerkannt werden. Hier kann man nur noch prüfen, ob die vorgegebenen Voraussetzungen für die Kündigung auch wirklich vorliegen. Viele Gerichte halten vor allem die Kündigung wegen Voll- oder Übersparung oder wegen Verzug für rechtens.
Eine anwaltliche Beratung macht auf jeden Fall Sinn. Anwälte können die Unwägbarkeiten und Gegebenheiten berücksichtigen und abwägen. Oft helfen die Rechtslage und ein gewisser Grad an Risikobereitschaft bei dem taktischen Vorgehen gegen unrechtmäßige Kündigungen.
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Ein Beitrag von Robert Sasse.