Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft am Mittwoch (09.00 Uhr), inwieweit Kunden eines Fitnessstudios ihren langfristigen Vertrag wegen eines berufsbedingten Umzugs kündigen können. Im umstrittenen Fall forderte der Betreiber solch eines Studios von einem Zeitsoldaten die Zahlung von Nutzungsgebühren für weitere zehn Monate über rund 720 Euro. Der Soldat war von Hannover ins 335 Kilometer entfernte Rostock versetzt worden und weigerte sich weiter zu zahlen.
Der BGH soll klären, inwieweit der Soldat den Wohnortwechsel zu verantworten hat und ob der Umzug zu einer außerordentlichen Vertragskündigung berechtigt.