MÜLHEIM/RUHR (dpa-AFX) - Die französische Wettbewerbsbehörde hat gegen die Frankreich-Tochter des Chemikalienhändlers Brenntag eine Kartellstrafe verhängt. Die Behörde fordere 48 Millionen Euro von Brenntag und einem anderen Unternehmen wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht im Zeitraum von 1998 bis 2005, teilte die im MDax notierte Gesellschaft am Mittwoch mit. Brenntag sei mit Begründung und Höhe der Geldstrafe nicht einverstanden. Daher erwäge das Unternehmen, sich gegen die Entscheidung der Kartellbehörde zu wehren.
Brenntag hatte nach eigenen Angaben 2006 einen Kronzeugenantrag gestellt und will in enger Zusammenarbeit mit der Kartellbehörde aktiv an der Aufklärung mitgewirkt haben. Alle Informationen und Belege seien offen gelegt worden, hieß es./mne/fbr
Brenntag hatte nach eigenen Angaben 2006 einen Kronzeugenantrag gestellt und will in enger Zusammenarbeit mit der Kartellbehörde aktiv an der Aufklärung mitgewirkt haben. Alle Informationen und Belege seien offen gelegt worden, hieß es./mne/fbr