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Bund entlastet Länder mit Milliardensumme bei Flüchtlingskosten

Veröffentlicht am 09.10.2018, 12:59
Aktualisiert 09.10.2018, 13:00
© Reuters. People walk in front of an office building of the Federal Office for Migration and Refugees in Berlin

Berlin (Reuters) - Der Bund stellt Ländern und Kommunen im nächsten Jahr weitere Gelder in Milliardenhöhe zur Bewältigung der Flüchtlingskosten zur Verfügung.

© Reuters. People walk in front of an office building of the Federal Office for Migration and Refugees in Berlin

Ein Reuters vorliegender Gesetzentwurf, der am Mittwoch vom Kabinett beraten werden soll, sieht hierfür insgesamt 6,85 Milliarden Euro vor. Darin enthalten ist etwa die Integrationspauschale im Volumen von 2,44 Milliarden Euro sowie Entlastungen bei den Kosten der Unterkunft von 1,8 Milliarden Euro und eine soziale Wohnraumförderung von 500 Millionen Euro. Zum Umgang mit den Flüchtlingskosten in der Zeit nach 2019 gebe es noch kein Ergebnis, sagte Finanzstaatssekretär Wolfgang Schmidt. Dies sei Gegenstand von Gesprächen.

Die Länder werden durch das Gesetz noch um weitere Milliardensummen entlastet, was laut Schmidt jedoch nichts mit dem Flüchtlingsthema zu tun hat. Vielmehr gehe es um den Fonds Deutsche Einheit. Dieses Sondervermögen des Bundes ist früher als geplant vollständig getilgt worden, so dass ab 2019 der Anteil der Länder an den Tilgungskosten entfällt. Die Länder werden hierdurch dauerhaft von 2019 an um 2,224 Milliarden Euro jährlich entlastet. Bis zum Jahr 2022 sind dies insgesamt 8,9 Milliarden Euro. In der Summe mit den Flüchtlingskosten war daher auch von einer Entlastung für Länder und Kommunen bis 2022 von mehr als 15 Milliarden Euro die Rede gewesen.

"Es ist gut, dass sich Bund und Länder endlich geeinigt haben und nun die Finanzierung der Flüchtlingskosten für das kommende Jahr geregelt wird", sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Helmut Dedy, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Allerdings bräuchten die Städte Planungssicherheit über 2019 hinaus. Notwendig sei auch eine Regelung für Geduldete.

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