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Bundeskabinett verabschiedet Brexit-Begleitgesetze

Veröffentlicht am 12.12.2018, 10:44
Aktualisiert 12.12.2018, 10:45
© Reuters.  Bundeskabinett verabschiedet Brexit-Begleitgesetze

Berlin (Reuters) - Das Bundeskabinett hat am Mittwoch nach Angaben aus Regierungskreisen Brexit-Begleitgesetze verabschiedet, mit dem steuerliche und andere Folgen des britischen EU-Austritts Ende März 2019 geregelt werden sollen.

Das Paket enthält eine Reihe von Änderungen etwa im Steuer-, Bausparkassen- und Pfandbrief-Recht. Vorgesehen ist auch eine Lockerung des Kündigungsschutzes für Top-Banker. Dadurch soll Deutschland bessere Chancen im Wettbewerb um internationale Großbanken bekommen, die sich auf dem Kontinent ein neues Standbein verschaffen wollen.

Im Gesetzentwurf des Finanzministeriums wird der Grundsatz festgeschrieben, dass das Vereinigte Königreich nach dem EU-Austritt "auch für steuerliche Zwecke als Drittstaat zu behandeln" sei. Ziel sei nun, in einzelnen Feldern, "in denen der Brexit eine unangemessene und unter Umständen auch nicht mit Unionsrecht zu vereinbarende Rechtsfolge auslösen würde, den 'Status Quo' zu wahren, den betroffenen Steuerpflichtigen für die notwendige Übergangszeit Bestandsschutz zu gewähren sowie Rechtssicherheit zu schaffen". So soll Vertragskontinuität bei Finanzgeschäften gewahrt werden.

Das Ausscheiden Großbritanniens aus der EU betrifft vor allem Finanzunternehmen auf vielfältige Weise. So könnte ein ungeregelter Austritt dazu führen, dass Branchen-Unternehmen aus dem Vereinigten Königreich bei grenzüberschreitenden Geschäften Marktzutrittsrecht in der EU verlieren. Damit könnten am Ende Marktverwerfungen und Gefahren für die Finanzstabilität drohen. Mit dem neuen Gesetz soll verhindert werden, dass Geschäfte nach dem Brexit unverzüglich abgewickelt werden müssen und es zur massenweisen Beendigung von Finanzkontrakten kommt. So soll es für britische Firmen in bestimmten Bereichen Übergangsregeln geben, die ihnen die Fortführung von Alltagsgeschäften in Deutschland weiter ermöglichen sollen. Auch soll vermieden werden, dass allein aufgrund des Brexit stille Reserven etwa bei Versicherungen aufgedeckt und sofort besteuert werden müssen.

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