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Bundesregierung plant Brexit-Begleitgesetz zu Steuerfolgen

Veröffentlicht am 09.10.2018, 14:10
Aktualisiert 09.10.2018, 14:20
© Reuters. German Chancellor Merkel and Britain's Prime Minister May arrive for a statement prior to a meeting at the chancellery in Berlin

Berlin (Reuters) - Die Bundesregierung plant ein Brexit-Begleitgesetz, mit dem die steuerlichen Folgen des britischen EU-Austritts Ende März 2019 geregelt werden sollen.

© Reuters. German Chancellor Merkel and Britain's Prime Minister May arrive for a statement prior to a meeting at the chancellery in Berlin

Der Referentenentwurf dazu lag der Nachrichtenagentur Reuters am Dienstag vor. Er enthält eine Reihe von Änderungen im Steuer-, aber auch im Bausparkassen- und Pfandbrief-Recht. Ab dem Austrittsdatum am 30. März beziehungsweise nach einer etwaigen Fristverlängerung, sei das Vereinigte Königreich "auch für steuerliche Zwecke als Drittstaat zu behandeln", heißt es in dem Text.

Ziel des Gesetzes soll es nun sein, "in Fällen, in denen der Brexit eine unangemessene und unter Umständen auch nicht mit Unionsrecht zu vereinbarende Rechtsfolge auslösen würde, den 'Status Quo' zu wahren, den betroffenen Steuerpflichtigen für die notwendige Übergangszeit Bestandsschutz zu gewähren sowie Rechtssicherheit zu schaffen", wie es in dem Entwurf heißt. Dies könnte unterschiedliche Zeiträume betreffen.

Das Gesetz soll, wie die "Wirtschaftswoche" berichtete, im Dezember vom Kabinett verabschiedet werden. Die Zeitschrift hatte zuerst über das Vorhaben berichtet.

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