Masterflex AG: Einigung aus Rechtsstreit um Zinsswap erzielt
Masterflex AG / Schlagwort(e): Rechtssache
04.11.2011 09:56
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Gelsenkirchen, den 4. November 2011 - Die Rechtsauseinandersetzung
zwischen der Masterflex AG, einem Kreditinstitut, Altgesellschaftern und
der D&O Versicherung hinsichtlich der Schadenersatzansprüche aus dem im
Jahr 2009 aufgelösten Zinsswapvertrag wurde heute beendet. Aufgrund der
außergerichtlich erzielten Einigung zwischen den beteiligten Parteien
fließen Masterflex zusätzlich weitere 2,7 Mio. Euro zu. Neben dem Ausgleich
von Forderungen entsteht bei Masterflex damit ein nicht operativer Ertrag
von rund 0,9 Mio. Euro. Dieser Ertrag ist in den am 15. November 2011 zu
veröffentlichenden Q3-Zahlen noch nicht enthalten. Die zusätzlichen
liquiden Mittel werden zur weiteren Entschuldung des Konzerns genutzt.
04.11.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Masterflex AG
Willy-Brandt-Allee 300
45891 Gelsenkirchen
Deutschland
Telefon: +49 (0)209 97077-44
Fax: +49 (0)209 97077-20
E-Mail: annette.littmann@masterflex.de
Internet: www.masterflex.de
ISIN: DE0005492938
WKN: 549 293
Indizes: Prime all share
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Jahr 2009 aufgelösten Zinsswapvertrag wurde heute beendet. Aufgrund der
außergerichtlich erzielten Einigung zwischen den beteiligten Parteien
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