SKW Stahl-Metallurgie Holding AG: Gericht der Europäischen Union (EuG) bestätigt den im Jahre 2009 gegen Gesellschaften des SKW Metallurgie Konzerns ergangenen kartellrechtlichen Bußgeldbescheid
SKW Stahl-Metallurgie Holding AG / Schlagwort(e): Rechtssache
23.01.2014 13:40
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Unterneukirchen (Deutschland), 23. Januar 2014. Das Gericht der
Europäischen Union (EuG) wies im Rahmen seiner heutigen Urteilsverkündung
die Nichtigkeitsklage von Konzerngesellschaften des SKW Metallurgie
Konzerns gegen den kartellrechtlichen Bußgeldbescheid aus dem Jahre 2009
ab.
Ferner hat das EuG mit weiterer Entscheidung vom heutigen Tage betreffend
die Nichtigkeitsklage der Gigaset AG gegen den gleichen Bußgeldbescheid das
gegen die Gigaset AG verhängte Bußgeld auf EUR 12,3 Mio. festgesetzt und
diese Klage im Übrigen ebenfalls abgewiesen.
Der SKW Metallurgie Konzern geht derzeit davon aus, dass er im
wirtschaftlichen Ergebnis die in dieser Sache gesamtschuldnerisch auch
gegen konzernexterne Gesellschaften verhängte Maximalbuße in Höhe von EUR
13,3 Mio. jedenfalls in Höhe von EUR 12,3 Mio. nicht zu tragen hat, da nach
Auffassung des SKW Metallurgie Konzerns im Rahmen der Durchführung des
Gesamtschuldnerinnenausgleichs jedenfalls für diesen Betrag weiterhin die
vollständige Zahlungsverpflichtung bei der seinerzeitigen Konzernmutter
ARQUES Industries AG (jetzt: Gigaset AG) liegt.
Der SKW Metallurgie Konzern wird die zutreffende Bilanzierung dieses
Sachverhalts intensiv evaluieren. Auf Basis der aktuell vorliegenden
Informationen und deren erster Durchsicht ist von einer
Rückstellungsbildung betreffend das Bußgeld in Höhe von EUR 1 Mio.
auszugehen. Zusätzlich werden die für Verfahrenskosten gebildeten
Rückstellungen überprüft.
Nach eingehender Prüfung der schriftlichen Urteilsbegründung wird der SKW
Metallurgie Konzern über das weitere Vorgehen entscheiden. Das Urteil wird
frühestens in zwei Monaten rechtskräftig.
Sollte der SKW Metallurgie Konzern in dieser Sache Zahlungen an die
Europäische Kommission leisten müssen, wären die dafür notwendigen liquiden
Mittel vorhanden.
23.01.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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