GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte: Kredite billig umschulden. Mit einem Widerruf. Ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Eine Gebrauchsanweisung.
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GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte: Kredite billig umschulden. Mit einem
Widerruf. Ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Eine Gebrauchsanweisung.
28.07.2014 / 10:55
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Hamburg, 28.07.2014. Vor ein paar Jahren kosteten Immobilien-Kredite sechs,
acht, zehn Prozent/ Jahr. Heute bekommen Häuslebauer wegen des historisch
niedrigen Zinsniveaus Fremdgeld für einen Bruchteil. Und könnten mehrere
tausend, zehntausend Euro/ Jahr sparen.
Aber die Hypothekar-Kredite laufen meistens zehn und mehr Jahre. Wenn die
Betroffenen den Kreditvertrag beenden wollen, wird eine empfindliche
Vorfälligkeitsentschädigung fällig; in den Fällen bringt die Umschuldung
meistens nichts. "Denn die Banken haben mit dem Ertrag aus dem Darlehen
über die volle Laufzeit gerechnet. Die Gesetzgebung und die Rechtsprechung
verpflichten in dem Fall den Kreditnehmer, der Bank den Schaden aus der
vorzeitigen Beendigung des Kredits zu ersetzen," sagt der Hamburger
Kreditrechtsanwalt Matthias Gröpper von den GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälten
(www. bankrecht24.de).
Aber das muss nicht sein: "Wenn der Kreditvertrag rückabgewickelt wird,
müssen die Kreditnehmer den Vorfälligkeitsschaden nicht ersetzen. Und
bekommen rückwirkend meistens auch noch einen billigeren Zinssatz. Und
können das ausgesprochen günstige aktuelle Zinsniveau nutzen," sagt der
GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwalt Andreas Hengst. Kreditnehmer können den
Kreditvertrag gegebenenfalls aus mehreren Gründen rückabwickeln: "Manchmal
sind die Bedingungen sittenwidrig; dann kann der Abschluss angefochten
werden. Oder die Kreditnehmer wurden nicht richtig über das aus der
Kreditaufnahme folgende Risiko aufgeklärt. Hin und wieder sind die Kredit
gebende Bank/ Sparkasse auch nich mit der Beuträgerin verflochten. Daraus
folgen unter bestimmetn Voraussetzungen auch Ansprüche," berichtet
Rechtsanwalt Hengst.
Aber in den meisten Fällen kommt der Widerruf des Kredits in Betracht. "Das
ist," sagt Hengst, "der wichtigste Ansatzpunkt. Denn in vielen Fällen
wurden die Kreditnehmer nicht richtig belehrt. Die Rechtsprechung des
Bundesgerichtshofs hat schon sehr viele Formulierungen kassiert. Meistens
mit der zutreffenden Begründung, dass die Kreditgeber die Bedingungen des
Widerrufs verschleiert haben. In vielen Fällen wurde der Beginn der
Widerrufsfrist mit dem terminus "frühestens" versehen. Das geht nicht. Der
Kreditnehmer hat in dem Fall denknotwendig keine Ahnung, wann die Frist
beginnt."
Und in diesen Fällen können die Betroffenen immer noch, oft viele Jahre
später, widerrufen. Mit einer ganz starken Wirkung: Der Kreditvertrag wurde
beendet, meistens bekommen Sie Geld zurück und können, ganz wichtig, ohne
Vorfälligkeitsentschädigung einen neuen, meistens viel billigeren Vertrag
zeichnen. Über eine entsprechende Laufzeit sparen Betroffene gegebenenfalls
TEUR 100, 150. Und mehr. Und so ein Kredit ist meistens die belastendste,
dauerndste Verbindlichkeit, die man eingeht.
Diese Chancen wurden den Kreditnehmern bislang nach der Einschätzung der
GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte noch nicht angemessen vermittelt. Deshalb haben
die die Aktionsseite www. kredit-widerruf.de gestartet, um möglichst viele
Betroffenen informierne zu können. Dort finden Sie Infos, Urteile und
Gründe, Ihren Kreditvertrag prüfen zu lassen.
Ende der Finanznachricht
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