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DGAP-News: RHÖN-KLINIKUM AG: Weiterer Aktionär hat Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gegen Beschluss der Hauptversammlung erhoben (deutsch)

Veröffentlicht am 25.07.2013, 12:10
RHÖN-KLINIKUM AG: Weiterer Aktionär hat Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gegen Beschluss der Hauptversammlung erhoben

DGAP-News: RHÖN-KLINIKUM AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung

RHÖN-KLINIKUM AG: Weiterer Aktionär hat Anfechtungs- und

Nichtigkeitsklage gegen Beschluss der Hauptversammlung erhoben

25.07.2013 / 12:10

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Weiterer Aktionär hat Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gegen Beschluss

der Hauptversammlung erhoben

Bad Neustadt a. d. Saale, 25. Juli 2013

Gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG haben wir mit heutigem

Datum beim Bundesanzeiger die Mitteilung zur Veröffentlichung eingereicht,

dass ein weiterer Aktionär Anfechtungsklage (§ 246 AktG) und

Nichtigkeitsklage (§ 249 AktG) gegen einen auf der ordentlichen

Hauptversammlung vom 12. Juni 2013 gefassten Beschluss erhoben hat:

Die Klage richtet sich gegen die Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 7

(Änderung der Satzung durch Streichung des § 17 Abs. 4 erster Unterabsatz).

Die Klage ist vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth, 1. Kammer für

Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 1 HK O 5267/13 anhängig. Das Gericht

hat zunächst das schriftliche Vorverfahren angeordnet. Ein Termin zur

mündlichen Verhandlung ist noch nicht bestimmt.

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Die RHÖN-KLINIKUM AG ist einer der größten Gesundheitsdienstleister in

Deutschland. Unternehmensziel ist qualitativ hochwertige Medizin für

jedermann. Aktuell gehören zu unserem Konzern bundesweit 54 Kliniken an 43

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Einrichtungen des Klinikverbunds wurden im Geschäftsjahr 2012 über 2,5

Millionen Patienten behandelt.

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Unternehmen: RHÖN-KLINIKUM AG

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