💙 🔷 Q3 ohne Big Tech-Power? Diese Blue-Chip-Schnäppchen haben's drauf!Gratis entdecken

DGAP-News: Vue Entertainment startet öffentliches Übernahmeangebot für die CinemaxX AG (deutsch)

Veröffentlicht am 06.08.2012, 09:31
Aktualisiert 06.08.2012, 09:32
Vue Entertainment startet öffentliches Übernahmeangebot für die CinemaxX AG

DGAP-News: Vue Entertainment International Limited / Schlagwort(e):

Firmenübernahme

Vue Entertainment startet öffentliches Übernahmeangebot für die

CinemaxX AG

06.08.2012 / 09:30

---------------------------------------------------------------------

- Annahmefrist vom 6. August 2012 bis zum 3. September 2012

- Weitere Annahmefrist voraussichtlich vom 7. September 2012 bis zum 20.

September 2012

- Angebotspreis von EUR 6,45 je Aktie in bar entspricht einer Prämie von

45 % auf den Schlusskurs der CinemaxX-Aktie am 9. Juli 2012

- Vue hat sich bereits 91,3 % der Aktien der CinemaxX AG durch die

Vereinbarung mit Dr. Herbert Kloiber sowie durch Aktienkäufe im Markt

gesichert

- Abwicklung des Angebots auf täglicher Basis für angediente Aktien

möglich

- Bedingungsfreies Angebot - Bundeskartellamt hat Freigabe bereits

erteilt

London / Hamburg, 6. August 2012. -

Die Vue Beteiligungs AG ('Bieterin'), eine Tochtergesellschaft von Vue

Entertainment, hat heute die Angebotsunterlage für das freiwillige

öffentliche Übernahmeangebot an die Aktionäre der CinemaxX AG

veröffentlicht. Vue Entertainment ist ein Entwickler und Betreiber von

Multiplexkinos der Spitzenklasse mit Sitz in Großbritannien. Aktionäre der

CinemaxX AG können das Angebot ab sofort annehmen und ihre Aktien zum

Verkauf einreichen. Die Annahmefrist beginnt am heutigen 6. August 2012 und

endet am 3. September 2012 um 24:00 Uhr MESZ. Die Weitere Annahmefrist

beginnt voraussichtlich am 7. September 2012 und endet am 20. September

2012 um 24:00 Uhr MESZ. Aktien, die von Aktionären zum Verkauf eingereicht

werden, werden auf täglicher Basis abgewickelt. Diese Option ermöglicht es

den Aktionären unter bestimmten in der Angebotsunterlage erläuterten

Bedingungen, den Angebotspreis für die Aktien entsprechend auf täglicher

Basis zu erhalten, anstatt auf eine Abwicklung des Angebots nach Ende der

Annahmefrist warten zu müssen.

Die Bieterin hat sich bereits rund 91,3 % der Aktien der CinemaxX AG

gesichert. Die Bieterin hat vereinbart, die 22.806.450 Aktien von Dr.

Herbert Kloiber bzw. der Dr. Kloiber Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH &

Co. Beteiligungs KG im Zuge des Übernahmeangebots zu erwerben. Dies

entspricht einem Anteil von rund 84,59 % am Grundkapital der CinemaxX AG.

Darüber hinaus hat die Bieterin rund 6,76 % des Grundkapitals am Markt zu

einem Preis von höchstens EUR 6,45 erworben.

Der Angebotspreis von EUR 6,45 entspricht einer Prämie von 45 % auf den

Schlusskurs der CinemaxX-Aktie am 9. Juli 2012 und von 56 % auf den

volumengewichteten Durchschnittskurs der CinemaxX-Aktien (Frankfurt) über

die letzten drei Monate vor Bekanntgabe der Übernahmeabsicht. Die

Veröffentlichung der Angebotsunterlage wurde von der Bundesanstalt für

Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Übereinstimmung mit dem

Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) gestattet. Die

Angebotsunterlage ist jetzt im Internet unter www.vue-angebot.com und

www.vue-offer.com sowie im Wege der Schalterpublizität zur kostenlosen

Ausgabe bei der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG, Neuer Jungfernstieg 20,

20354 Hamburg, verfügbar. Die Annahme des Angebots müssen Aktionäre

schriftlich in Übereinstimmung mit der Angebotsunterlage gegenüber ihrer

jeweiligen depotführenden Bank erklären. Die Joh. Berenberg, Gossler & Co.

KG, Hamburg, ist die Zentrale Abwicklungsstelle für das Angebot. Die

Transaktion wurde am 20. Juli 2012 vom Bundeskartellamt freigegeben. Damit

ist das Angebot bedingungsfrei.

Die Bieterin hat am 10. Juli 2012 bekannt gegeben, den Aktionären der

CinemaxX AG ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für sämtliche

ausstehenden Aktien der Gesellschaft zu unterbreiten. Durch die Verbindung

zweier bedeutender Kinobetreiber unternimmt Vue Entertainment einen

wichtigen strategischen Schritt zur Schaffung einer neuen europäischen

Kinogruppe, die in Großbritannien, Irland, Deutschland, Dänemark und

Portugal aktiv sein wird. Gemeinsam wird die Gruppe 119 hochmoderne

Multiplexkinos mit annähernd 1.100 Kinosälen, über 230.000 Sitzplätzen,

mehr als 5.100 Mitarbeitern und über 55 Millionen Besuchern jährlich

betreiben.

Für weitere Informationen: www.vue-angebot.com

Medienkontakt in Deutschland:

FTI Consulting

Katharina Forster

T: +49 69 92037-114

katharina.forster@fticonsulting.com

Medienkontakt in Großbritannien:

Clarion Communications

Matt Stokoe

T: +44 207 343 3124

mstokoe@clarioncomms.co.uk

Shelley Wyatt

T: +44 207 343 3129

swyatt@clarioncomms.co.uk

Wichtige rechtliche Hinweise

Diese Veröffentlichung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der CinemaxX

Aktiengesellschaft. Die endgültigen Bedingungen und weitere das Angebot

betreffende Bestimmungen werden in der Angebotsunterlage mitgeteilt, deren

Veröffentlichung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

(BaFin) am 3. August 2012 gestattet und die anschließend veröffentlicht

wurde. Investoren und den Inhabern von Aktien der CinemaxX

Aktiengesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie

alle sonstigen im Zusammenhang mit dem freiwilligen öffentlichen

Übernahmeangebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht

worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Das Angebot bezieht sich auf Aktien einer deutschen Gesellschaft und

unterliegt ausschließlich den gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik

Deutschland über die Durchführung eines solchen Angebots. Von der Bieterin

und den mit ihr im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG gemeinsam handelnden Personen

werden daher weder weitere Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen

oder Genehmigungen der Angebotsunterlage oder des Angebots durch

Wertpapieraufsichtsbehörden oder ähnliche Behörden außerhalb der

Bundesrepublik Deutschland beantragt bzw. veranlasst, noch sind solche

Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen

beabsichtigt.

Soweit Bekanntmachungen oder Informationen in die Zukunft gerichtete

Aussagen enthalten, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch Wörter

wie 'erwarten', 'glauben', 'schätzen', 'davon ausgehen', 'beabsichtigen',

'anstreben', 'versuchen' oder ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese

Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und

Annahmen der Bieterin und der mit ihr im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG

gemeinsam handelnden Personen, z.B. hinsichtlich der möglichen Folgen des

Angebots für die CinemaxX Aktiengesellschaft und die CinemaxX-Aktionäre,

die sich entschließen das Übernahmeangebot nicht anzunehmen, oder

zukünftiger Finanzergebnisse, zum Ausdruck. Die in die Zukunft gerichteten

Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen,

die die Bieterin und die mit ihr im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG gemeinsam

handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber

keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit und haben nur für den

Zeitpunkt Bedeutung, in dem sie vorgenommen werden. Es sollte

berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen

erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder

enthaltenen abweichen können. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen

Risiken und Ungewissheiten (z.B. Veränderungen der Geschäfts-,

Wirtschafts-, und Wettbewerbssituation, Gesetzesänderungen, Ungewissheiten

bezüglich Rechtsstreitigkeiten oder Untersuchungsverfahren und die

Verfügbarkeit finanzieller Mittel), die meist nur schwer vorherzusagen sind

und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der Bieterin oder der mit ihr im

Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG gemeinsam handelnden Personen liegen. Wenn sich

eines der Risiken oder eine der Unsicherheiten realisiert oder wenn die

zugrunde liegenden Annahmen einer zukunftsgerichteten Aussage sich als

unzutreffend herausstellen, können die tatsächlichen Ergebnisse erheblich

von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen

Ergebnissen abweichen. Die Bieterin weist darauf hin, dass sie

Informationen, einschließlich in die Zukunft gerichteter Aussagen,

Dokumente oder sonstigen Inhalt der entsprechenden Internetseite nicht

aktualisieren wird, soweit sie dazu nach geltendem Recht nicht verpflichtet

ist und die Bieterin übernimmt keine Verantwortung oder Verpflichtung

Informationen auf der entsprechenden Internetseite zu aktualisieren und

behält sich das Recht vor, Informationen auf der entsprechenden

Internetseite jederzeit zu ergänzen, zu entfernen oder zu ändern.

Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung von

Informationen, die mit der Angebotsunterlage oder anderen mit dem Angebot

im Zusammenhang stehenden Unterlagen außerhalb der Bundesrepublik

Deutschland stehen, kann rechtlichen Beschränkungen unterliegen.

Ende der Corporate News

---------------------------------------------------------------------

06.08.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber

verantwortlich.

Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,

Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und

http://www.dgap.de

---------------------------------------------------------------------

180385 06.08.2012

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.