EU-Richtlinien und EU-Verordnungen haben auch Erwägungsgründe, die Bestandteil des Gesetzestextes sind. Sie können sich bei der Anwendung der DSGVO die Erwägungsgründe als Auslegungshilfe zunutze machen.
Unterschied zu deutschen Gesetzen
Die DSGVO besteht wie deutsche Gesetze (z. B. das BDSG) aus den eigentlichen gesetzlichen Regelungen. Das sind in der DSGVO die Artikel (im BDSG die Paragraphen). Europäischen Rechtsakten, wie der DSGVO und auch den Datenschutzrichtlinien 95/46/EG und 2002/58/EG, sind als Bestandteil des Gesetzes sogenannte Erwägungsgründe (ErwGr) vorangestellt. Ein ?EU-Gesetz? besteht aus ErwGr und den Artikeln.
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Ein Beitrag von Robert Sasse.