LUXEMBURG/BRÜSSEL (dpa-AFX) - Gasversorger dürfen Regelungen zu einseitigen Preiserhöhungen nicht ohne weiteres auf Sonderkunden übertragen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg entschieden (Rechtssache C-92/11). In Deutschland müssen Gasversorger den Kunden Tarife nach gesetzlich abgesicherten Standardbedingungen anbieten. Sondertarife mit anderen Bedingungen sind aber erlaubt. Der Essener Energieversorger RWE übertrug Standard-Klauseln zu Preiserhöhungen auf Sonderkunden. Das ist laut EuGH nicht automatisch rechtens: Nationale Gerichte dürften prüfen, ob die EU-Regeln zu Verbraucherverträgen eingehalten würden./hrz/DP/mmb