📈 69% der S&P 500-Aktien schlagen den Index – Nutze KI, um die Besten zu finden!Hot Stocks zeigen

EuGH gibt EU im Kältemittelstreit um Daimler teilweise Recht

Veröffentlicht am 04.10.2018, 11:45
Aktualisiert 04.10.2018, 11:50
© Reuters. A sticker showing a global-warming gas R134a is pictured under the engine bonnet of a Mercedes-Benz A-class car displayed in a dealership of German car manufacturer Daimler in Paris
MBGn
-

Brüssel (Reuters) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) gibt der EU-Kommission im Streit mit Deutschland um den Einsatz eines mittlerweile verbotenen Kältemittels in Klimaanlagen von Mercedes-Modellen teilweise Recht.

Einer Vertragsverletzungsklage der Kommission gegen Deutschland in der Sache werde teilweise stattgegeben, urteilten die Luxemburger Richter am Donnerstag.

© Reuters. A sticker showing a global-warming gas R134a is pictured under the engine bonnet of a Mercedes-Benz A-class car displayed in a dealership of German car manufacturer Daimler in Paris

Daimler (DE:DAIGn) hatte sich bis 2017 geweigert, ein aus Klimaschutzgründen verbotenes Kältemittel durch das in der Industrie bevorzugte Nachfolgeprodukt zu ersetzen, weil sich dieses bei Tests von Mercedes-Benz entzündet hatte. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) unternahm dagegen nichts, sondern erlaubte dem Autobauer, neue Modelle auf einer alten Typgenehmigung zuzulassen.

Nach Auffassung des Gerichts hätte das KBA dafür sorgen müssen, dass in der Produktion von knapp 134.000 Fahrzeugen im ersten Halbjahr 2013 das klimaschonendere Kältemittel zum Einsatz kommt. Auch habe Deutschland gegen EU-Recht verstoßen, indem das KBA keine Sanktionen gegen Daimler verhängte. Allerdings habe Deutschland keinen Gesetzesverstoß begangen bei beim nachträglichen Ändern der Typgenehmigung. Mit dem Urteil wurde einem Gerichtssprecher zufolge ein Rechtsverstoß festgestellt, aber keine Strafe verhängt. Im April empfahl der Generalanwalt Paolo Mengozzi dem höchsten europäischen Gericht, der Argumentation der Kommission in zwei von drei Punkten zufolgen.

Daimler hatte sich nach dem langen Hin und Her entschlossen, ab 2017 doch das neue Kältemittel einzusetzen und den Brandschutz durch Umbauten im Fahrzeug zu sichern. Gleichzeitig entwickelte der Autobauer Klimatechnik unter Einsatz von Kohlendioxid als Kältemittel, was als umweltschonender gilt. Das KBA hatte im vergangenen Jahr einen Rückruf der 134.000 Pkw angeordnet, die Gegenstand des Rechtsstreits sind.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.