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Fünf Staaten wollen Freiwilligkeitserklärung vor Abschiebung

Veröffentlicht am 08.09.2024, 14:58
Aktualisiert 08.09.2024, 15:00
© Reuters.

BERLIN/HANNOVER (dpa-AFX) - Mehrere Staaten verlangen nach Angaben des niedersächsischen Innenministeriums von ihren Bürgern, die aus Deutschland abgeschoben werden sollen, dass diese Menschen ihrer Rückführung selber zustimmen. Das Unterschreiben sogenannter Freiwilligkeitserklärungen werde unter anderem von Äthiopien, Somalia, Iran, Jordanien und China gefordert, teilte das Ministerium auf Anfrage der Zeitung "Welt am Sonntag" mit. Für die Ausführung von Abschiebungen sind die Länder zuständig, konkret ihre Ausländerbehörden und Polizei.

Die Rücknahme eigener Staatsangehöriger stelle eine völkerrechtliche Verpflichtung dar, erläuterte das Ministerium. Jedoch könnten Staaten Voraussetzungen für das Verfahren vorgeben.

CDU-Politiker verlangt mehr Druck auf Herkunftsstaaten

Der CDU-Innenpolitiker Detlef Seif sagte der "Welt am Sonntag": "Länder, die eine Rücknahme ihrer Bürger von deren Freiwilligkeitserklärung abhängig machen, bürden den europäischen Staaten ihre Probleme auf. Deutschland muss, sollte und kann in dieser Frage deutlich mehr Druck auf diese Staaten machen, auch gerade auf europäischer Ebene."

Nach dem islamistisch motivierten Terroranschlag von Solingen mit drei Toten und acht Verletzten hat die Ampel-Koalition einen Gesetzentwurf für mehr Sicherheit in Deutschland vorgelegt, der unter anderem striktere Abschiebungen vorsieht.

Voraussichtlich am Dienstag sollen die Migrationsberatungen der Ampel-Regierung, der oppositionellen Union und der Länder fortgesetzt werden. An der Gesprächsrunde würde dann Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens wieder für die Länder teilnehmen, wie ihr Sprecher in Hannover am Sonntag sagte. Die SPD-Politikerin hatte sich nach den vertraulichen Beratungen vor einer Woche offen für den Unionsvorschlag gezeigt, bestimmte Migranten an der deutschen Grenze zurückzuweisen.

Die Union fordert, Menschen zurückzuweisen, "die in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder des Schengen-Raums bereits Aufnahme gefunden haben oder die einen Asylantrag auch in einem Staat, aus dem sie einreisen wollen, stellen können".

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