Wenn man Handwerkerrechnungen absetzt, kann man bis zu 1.200 Euro Steuern im Jahr sparen. Dazu zählen Handwerkerleistungen, die man im Eigenheim oder auf dem eigenen Grundstück durchführen lässt. Davon können sowohl Arbeits- als auch Anfahrts- und Verbrauchsmaterialkosten bis zu 20 Prozent von der Steuer abgesetzt werden. Allerdings gilt das nur für Handwerksarbeiten, die dem Erhalt oder der Instandhaltung des Eigenheims dienen. Wer neu bauen lässt, kann diese Kosten nicht absetzen. Aber was gibt es noch für Voraussetzungen, damit man die Handwerkskosten von der Steuer absetzen kann?
1. Handwerkerrechnung absetzen: Dienstleistungen auf Rechnung
Das Finanzamt stimmt einem Steuerabzug nur zu, wenn die Handwerkertätigkeit via Rechnung überwiesen wurde. Barzahlungen, selbst mit Quittung, erkennt das Finanzamt nicht an. Auf der Rechnung sollten Lohn- und Materialkosten getrennt aufgeführt sein. Zudem sind Name, Anschrift und Steuernummer des Dienstleisters auf der Rechnung wichtig sowie Art und Inhalt der Leistung und der Zeitpunkt.
2. Handwerkerrechnungen absetzen: Tätigkeit muss in selbst genutzter Wohnung durchgeführt werden
Nur, wer als Privatperson für den eigenen Haushalt Handwerkerdienstleistungen in Auftrag gibt, kann die Kosten von der Steuer absetzen. Voraussetzung ist auch, dass die Arbeiten im eigenen Heim stattgefunden haben. Ausnahmen bilden Ferien-, Wochenend- und Zweitwohnungen oder –häuser.
3. Handwerkerrechnung absetzen – aber was gilt als Handwerkerleistung?
Das Finanzamt fördert Leistungen, die für die Wiederherstellung, Verschönerung, Instandhaltung oder Renovierung von Einrichtungen, Haushalts- und Elektrogeräten sowie Räumen in Anspruch genommen wurden. Wer neue Nutz- und Wohnflächen schaffen möchte, wird nicht steuerlich gefördert. Zu Handwerkertätigkeiten gehören unter anderem Malerarbeiten, Fenster- und Türenarbeiten, Schlüsseldienste, Dach- und Fassadenarbeiten, Wartungsarbeiten, Pflasterarbeiten, Schornsteinfegertätigkeiten, Fußbodenarbeiten, Modernisierungsarbeiten sowie Reparaturarbeiten an Elektronik- und Haushaltsgeräten.
4. Welche Handwerkerleistungen können abgesetzt werden?
Die Höchstgrenze der absetzbaren Beträge liegt bei 20 Prozent des Preises, den man für die Dienstleistung gezahlt hat. Dazu gehören die Arbeit selbst, aber auch Fahr- und Maschinenkosten sowie gegebenenfalls Verbrauchsmaterialkosten und die Mehrwertsteuer. Jährlich können bis maximal 6.000 Euro abgesetzt werden.
5. Steuerabzug für Mieter
Auch als Mieter kann man die Steuervorzüge nutzen, sofern man Handwerkertätigkeiten im Haushalt selbst in Auftrag gibt und bezahlt. Abgesetzt werden können aber auch Handwerkerpositionen in der Nebenkostenabrechnung, zum Beispiel Hausmeister-, Schornsteinfeger-, Hausreinigungs- und Gartenarbeiten.
Die Handwerkerleistungen, die man von der Steuer absetzen möchte, gibt man auf Seite 3 im Hauptvordruck der Steuererklärung an. Unter dem Punkt „haushaltsnahe Beschäftigungen, Dienstleistungen, Handwerkerleistungen“ können diese Tätigkeiten aufgeführt werden. Das Finanzamt möchte in der Regel die dazugehörige Handwerkerrechnung sehen, auf der Lohn- und Fahrkosten aufgeschlüsselt dargestellt sind. Wichtig sind auch Überweisungsbelege oder Kontoauszüge, aus denen hervorgeht, dass der Betrag überwiesen wurde.
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Ein Beitrag von Robert Sasse.