BONN (dpa-AFX) - Viele Stadtwerke behindern nach Ansicht des Bundeskartellamtes den Wettbewerb auf dem Gasmarkt und blähen die Endkundenpreise künstlich auf. Mehr als jedes fünfte Stadtwerk in kommunaler Trägerschaft verlange von neuen Gaslieferanten überhöhte Abgaben, wodurch sich die Gaspreise für Haushaltskunden erhöhten, heißt es in einem Bericht der Wettbewerbsbehörde zu den so genannten Gaskonzessionsverträgen. Die Untersuchung belege, dass diese Abgaben zu einer geringeren Wechselquote bei Gas-Haushaltskunden führte, erklärte der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt.
Konzessionsabgaben werden von Netzbetreibern an die Kommune für das Einräumen von Wegerechten bei der Verlegung von Gas- und Stromleitungen gezahlt. Neue Gasversorger beliefern ihre Kunden auf Basis von Sonderverträgen, weil sie keine Grundversorger sind. Obwohl in diesem Fall eigentlich die deutlich niedrigere Abgabe für Sondervertragskunden fällig werde, stellten die Stadtwerke die deutlich höhere Abgabe für Tarifkunden in Rechnung. Dieses Verhalten sei missbräuchlich, hieß es.
Darüber hinaus habe die Auswertung der Daten von 7.500 Gaskonzessionsverträgen ergeben, dass die Wechselquote bei kommunalen Gasversorgern niedriger sei als bei den übrigen Anbietern. Dieser Loyalitätseffekt der Kunden sei zwar legitim, aber die missbräuchlich überhöhten Konzessionsabgaben hätten eine nachweisbar wettbewerbsschädigende Wirkung, hieß es in der Mitteilung des Bundeskartellamtes.
Hintergrund der Untersuchung ist ein Musterverfahren des Kartellamtes gegen die GAG Ahrensburg bei Hamburg wegen der Berechnung überhöhter Konzessionsabgaben. Das Oberlandesgericht in Düsseldorf hatte im November 2011 im Sinne der Wettbewerbshüter entschieden. Die Rechtsbeschwerde der GAG Ahrensburg ist noch beim Bundesgerichtshof anhängig./ls/DP/stw
Konzessionsabgaben werden von Netzbetreibern an die Kommune für das Einräumen von Wegerechten bei der Verlegung von Gas- und Stromleitungen gezahlt. Neue Gasversorger beliefern ihre Kunden auf Basis von Sonderverträgen, weil sie keine Grundversorger sind. Obwohl in diesem Fall eigentlich die deutlich niedrigere Abgabe für Sondervertragskunden fällig werde, stellten die Stadtwerke die deutlich höhere Abgabe für Tarifkunden in Rechnung. Dieses Verhalten sei missbräuchlich, hieß es.
Darüber hinaus habe die Auswertung der Daten von 7.500 Gaskonzessionsverträgen ergeben, dass die Wechselquote bei kommunalen Gasversorgern niedriger sei als bei den übrigen Anbietern. Dieser Loyalitätseffekt der Kunden sei zwar legitim, aber die missbräuchlich überhöhten Konzessionsabgaben hätten eine nachweisbar wettbewerbsschädigende Wirkung, hieß es in der Mitteilung des Bundeskartellamtes.
Hintergrund der Untersuchung ist ein Musterverfahren des Kartellamtes gegen die GAG Ahrensburg bei Hamburg wegen der Berechnung überhöhter Konzessionsabgaben. Das Oberlandesgericht in Düsseldorf hatte im November 2011 im Sinne der Wettbewerbshüter entschieden. Die Rechtsbeschwerde der GAG Ahrensburg ist noch beim Bundesgerichtshof anhängig./ls/DP/stw