BERLIN (dpa-AFX) - Weltweit tätige deutsche Konzerne sollen künftig auch das im Ausland verstreute Milliarden-Vermögen für die betriebliche Altersversorgung bündeln können. Das sieht ein Gesetzentwurf des Finanzministeriums vor, den das Kabinett am Mittwoch in Berlin beschlossen hat. Von einer zentralen Verwaltung ihres internationales Pensionsvermögens über spezielle Gesellschaften verspricht sich die Wirtschaft Einsparungen, ein besseres Management sowie höhere Renditen durch die Anlage großer Kapitalbeträge.
Mit dem Gesetz werde der Fondsstandort Deutschland weiter gestärkt, erläuterte das Finanzministerium. Für international tätige Unternehmen werde es deutlich attraktiver, das Altersvorsorgevermögen zentral in Deutschland zu verwalten und nicht in ausländische Standorte auszuweichen.
Bisher ist eine Bündelung des Pensionsvermögens ('Pension Asset Pooling') auf in Deutschland ansässige Tochterfirmen beschränkt. International tätige Unternehmen unterhalten aber in verschiedenen Staaten Pensionssysteme. Für eine zentrale Verwaltung in Deutschland gab es steuerrechtliche Hindernisse. Dadurch geht nach Angaben der Wirtschaft Deutschland Milliarden-Anlagevermögen verloren. Als neues Anlagevehikel wird nun die Investment-Kommanditgesellschaft eingeführt.
Mit dem als 'besonders eilbedürftig' eingestuften Gesetz werden zudem 'verschiedene ungewollte Gestaltungsmöglichkeiten' im Rahmen des Investmentsteuerrechts beschränkt. Schließlich müssen die Finanzbehörden der Länder dem Bundeszentralamt für Steuern bestimmte Daten für Bundes-Betriebsprüfungen zur Verfügung stellen. Das Gesetz soll am 22. Juli in Kraft treten./sl/DP/bgf
Mit dem Gesetz werde der Fondsstandort Deutschland weiter gestärkt, erläuterte das Finanzministerium. Für international tätige Unternehmen werde es deutlich attraktiver, das Altersvorsorgevermögen zentral in Deutschland zu verwalten und nicht in ausländische Standorte auszuweichen.
Bisher ist eine Bündelung des Pensionsvermögens ('Pension Asset Pooling') auf in Deutschland ansässige Tochterfirmen beschränkt. International tätige Unternehmen unterhalten aber in verschiedenen Staaten Pensionssysteme. Für eine zentrale Verwaltung in Deutschland gab es steuerrechtliche Hindernisse. Dadurch geht nach Angaben der Wirtschaft Deutschland Milliarden-Anlagevermögen verloren. Als neues Anlagevehikel wird nun die Investment-Kommanditgesellschaft eingeführt.
Mit dem als 'besonders eilbedürftig' eingestuften Gesetz werden zudem 'verschiedene ungewollte Gestaltungsmöglichkeiten' im Rahmen des Investmentsteuerrechts beschränkt. Schließlich müssen die Finanzbehörden der Länder dem Bundeszentralamt für Steuern bestimmte Daten für Bundes-Betriebsprüfungen zur Verfügung stellen. Das Gesetz soll am 22. Juli in Kraft treten./sl/DP/bgf