Kreise/EU-Kommission: Bahn darf Verluste bei Cargo wohl nicht mehr ausgleichen

Veröffentlicht am 22.08.2024, 14:42
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BERLIN (dpa-AFX) - Hunderte Millionen Euro Verlust fährt die Güterverkehrstochter der Deutschen Bahn Jahr für Jahr ein, die vom Mutterkonzern stets ausgeglichen werden. Es zeichnet sich ab, dass die EU-Kommission dieser Praxis ein Ende bereiten wird.

Aufsichtsratskreise der Deutschen Bahn (DB) bestätigten einen Bericht der Nachrichtenagentur Reuters, wonach die Kommission den Verlustausgleich durch die Deutsche Bahn, der über einen sogenannten Ergebnisabführungsvertrag geregelt ist, aus Wettbewerbsgründen untersagen wird.

EU-Prüfung läuft seit Anfang 2022

Eine entsprechende Überprüfung dieser Praxis hatte die Kommission Anfang 2022 eingeleitet. Sie steht nun den Kreisen zufolge kurz vor dem Abschluss. DB Cargo müsse künftig finanziell auf eigenen Füßen stehen.

Die Wettbewerbsbehörde räumt der Güterverkehrstochter demnach rund zwei Jahre Zeit ein, um wieder in die schwarzen Zahlen zu kommen. Sie kann jedoch als hundertprozentige Tochter im Konzernverbund der bundeseigenen Bahn bleiben. Bereits geleistete Verlustausgleichszahlungen muss Cargo nicht zurückzahlen.

"Die Bundesregierung, der Vorstand der DB AG und der DB Cargo AG sind sich darin einig, dass die seit Jahren andauernde wirtschaftliche Krise der DB Cargo AG dringend beendet werden muss und dafür akute Maßnahmen notwendig sind", teilte ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums (BMDV) mit.

"Daher wurde ein umfassendes Transformationsprogramm aufgesetzt, das es nun auch mit Blick auf das Beihilfeverfahren konsequent umzusetzen gilt, um eine rechtssichere Zukunft für die DB Cargo AG zu gewährleisten", hieß es weiter.

DB Cargo steckt mitten in der Transformation

Das Unternehmen befindet sich bereits inmitten einer großangelegten Umstrukturierung, bei der insbesondere in der Verwaltung Stellen abgebaut und Geschäftsbereiche umgestellt werden sollen. Über die Transformation laufen intensive Verhandlungen mit der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG).

Ein Großteil der Verluste fällt im sogenannten Einzelwagenverkehr an. Dabei werden Ladungen direkt bei den Industriekunden abgeholt und die Waggons auf Rangierbahnhöfen zu langen Zügen zusammengestellt. Am Zielbahnhof werden diese dann wieder auseinander gebaut und die Waggons einzeln weiter transportiert.

Viele Fachleute halten einen wirtschaftlichen Betrieb dieses Angebots für nicht machbar. Die Bundesregierung unterstützt den Einzelwagenverkehr deshalb mit einer Förderung.

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