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Kündigung Mieter: 5 wichtige Fakten

Veröffentlicht am 06.07.2018, 16:05
Aktualisiert 06.07.2018, 16:21
© Reuters.  Kündigung Mieter: 5 wichtige Fakten

Dank dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) werden Mieter umfangreich geschützt. Während sie so gut wie unkündbar scheinen, können sie selbst aber relativ leicht kündigen, sofern ein Standard-Mietvertrag abgeschlossen wurde.

Wenn ein Mieter also aus seiner Wohnung ausziehen möchte, muss er beim Vermieter kündigen. Klingt erst einmal einfach. Aber jeder Mieter sollte bestimmte Dinge dabei beachten, damit die Kündigung rechtens ist und vom Vermieter auch anerkannt wird. Welche Fakten wichtig sind, wird im Folgenden näher erläutert.

1. Kündigung Mieter: Frist einhalten

Mieter haben laut Gesetz in der Regel eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Das heißt, die Kündigung muss den Vermieter spätestens am dritten Werktag eines Monats erreichen, damit dieser Monat zur Frist dazugerechnet wird. Samstage gelten in diesem Fall übrigens als Werktage. Vermieter hingegen haben keine festen Kündigungsfristen. Diese sind abhängig von der Länge des Mietverhältnisses.

Wenn der Mieter die Frist von drei Monaten verpasst, muss er damit leben, dass sich die Kündigung automatisch um einen Monat nach hinten verschiebt. Erneut kündigen muss er nicht.

2. Die Kündigung der Mieter muss schriftlich erfolgen

Damit die Kündigung anerkannt wird und rechtens ist, muss diese immer in schriftlicher Form erfolgen. Dabei gibt es keine konkrete Form.

3. Auf Kündigungsausschluss achten

Der Vermieter kann eine Kündigung auch für bis zu vier Jahre ausschließen, wenn das im Mietvertrag festgelegt wird. Das heißt, der Mieter darf in dieser Zeit nicht kündigen. Diese Klausel in Mietverträgen ist rechtens, auch wenn für Mieter nach dem Gesetz ein jederzeitiges Kündigungsrecht besteht. Unwirksam ist der Kündigungsausschluss erst, wenn er einen Zeitraum von vier Jahren überschreitet. Mieter sollten bereits beim Vertragsabschluss auf solche Klauseln achten.

4. Kündigung Mieter: Sonderregelungen

Auch Mieter haben Sonderkündigungsrechte, bei denen besondere Fristen eingehalten werden müssen. Bei einer Mieterhöhung zum Beispiel: Diese prüft der Mieter und hat dann bis zu zwei Monate nach Eingang der Mieterhöhung Zeit, zum übernächsten Monat zu kündigen. Wenn der Vermieter eine Sanierung ankündigt, die sich störend auf den Mieter auswirkt, gilt ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht. Nach Eingang der Ankündigung kann der Mieter zum übernächsten Monat kündigen. Auch kann der Mieter sofort kündigen – ohne Kündigungsfrist – wenn eine gesundheitliche Gefährdung, zum Beispiel durch Schimmel oder Baumängel, vorliegt.

5. Richtig kündigen

Wie bereits erwähnt, muss die Kündigung durch den Mieter in Schriftform erfolgen. Dafür genügt aber ein formloses Schreiben und eine Begründung für die Kündigung muss nicht angegeben werden. Inhalt des Kündigungsschreibens sollten aber Adresse der Wohnung, Mietvertragsnummer, der Zeitpunkt der Kündigung sowie die Unterschrift der Hauptmieter sein. Ratsam ist die Einforderung einer Kündigungsbestätigung durch den Vermieter, damit man Gewissheit und Sicherheit hat. Um vorab schon etwas in der Hand zu haben, dass die Frist eingehalten wurde, schickt man die Kündigung am besten per Einschreiben an den Vermieter.

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Ein Beitrag von Robert Sasse.

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