👀 Aktien-Perlen: Diese unterbewerteten Titel solltest du jetzt auf dem Schirm haben!Unterbewertete Aktien zeigen

Metall-Arbeitgeber legen Tarifangebot vor

Veröffentlicht am 15.10.2024, 14:18
© Reuters.

NÜRNBERG (dpa-AFX) - Die Metall-Arbeitgeber haben bei den laufenden Tarifgesprächen mit der IG Metall in Bayern ein erstes Angebot vorgelegt und schlagen eine Erhöhung der Bezüge um insgesamt 3,6 Prozent vor. Allerdings soll die erste Stufe der Erhöhung erst im Juli 2025 einsetzen, weitere 1,9 Prozent soll es dann ein Jahr später geben. Für die Gewerkschaft ist das Angebot "zu wenig, zu spät, zu lang", wie der bayerische IG-Metall-Verhandlungsführer Horst Ott sagte. Die Gewerkschaft hatte unter anderem sieben Prozent mehr Lohn und Gehalt gefordert.

Ein ähnliches Angebot legte die Arbeitgeberseite am Dienstag auch für die norddeutsche Metall- und Elektroindustrie vor. Auch aus Sicht der IG Metall Küste geht das nicht weit genug.

Das Angebot der Arbeitgeber umfasst weiterhin eine einmalige Erhöhung der Auszubildenden-Vergütungen und eine tarifliche Anpassung der Freistellungszeit. Dies soll aber in Arbeitsgruppen noch konkretisiert werden. Für die Auszubildenden hatte die Gewerkschaft ein Plus von 170 Euro gefordert.

Nächste Tarifrunde Ende Oktober

"Dieses Angebot reicht nicht, um die Kaufkraft der Beschäftigten zu stärken und die Konjunktur anzukurbeln", sagte Ott. "Über die Laufzeit deckt es nicht einmal die zu erwartende Inflationsentwicklung ab", erklärte er. Es müsse nun weitere Gespräche geben, Warnstreiks seien nicht auszuschließen. Er betonte aber auch: "Wir sind nicht warnstreikgeil." Die nächste Tarifrunde ist für Ende Oktober geplant.

Die Verhandlungsführerin der bayerischen Metall-Arbeitgeber, Angelique Renkhoff-Mücke, verwies auf die schwierige Situation vieler Unternehmen aus der Branche, vor allem in der Industrie. Die Lage habe sich in den Monaten, seit die IG Metall im Juni ihre Forderung erstmals erhoben habe, nochmals drastisch verschlechtert. Es müsse das Gebot sein, die Unternehmen wettbewerbsfähig zu halten und damit eine Abwanderung oder gar die Schließung von Betrieben zu verhindern.

Die Friedenspflicht in der Tarifauseinandersetzung endet am 28. Oktober. Danach sind auch Warnstreiks denkbar.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.