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Ministerium - Schutzverordnung vor Iran-Sanktionen soll rasch gelten

Veröffentlicht am 06.08.2018, 10:33
© Reuters. FILE PHOTO: 70 Years of Social Market Economy festivities with Chancellor Angela Merkel

Berlin (Reuters) - Die EU will nach Angaben des deutschen Wirtschaftsministeriums mit einer aktualisierten Verordnung europäische Firmen vor negativen Folgen der angekündigten neuen Iran-Sanktionen der US-Regierung schützen.

© Reuters. FILE PHOTO: 70 Years of Social Market Economy festivities with Chancellor Angela Merkel

Die Aktualisierung der "Blocking"-Verordnung aus dem Jahre 1996 werde "höchstwahrscheinlich am 7. August in Kraft treten, also gleichzeitig mit dem Wiederaufleben der ersten US-Sekundärsanktionen", erklärte am Montag das Ministerium auf Anfrage der Nachrichtenagentur Reuters. Man bringe sich aktiv in die Erarbeitung der Auslegungsleitlinien der Kommission dazu ein. Damit wolle man sicherstellen, "dass die Verordnung die beabsichtigte Schutzwirkung für unsere Unternehmen bestmöglich entfalten kann - ohne zu zusätzlichen Belastungen für sie zu führen".

Die Verordnung sieht nach Angaben des Ministeriums keinen gerichtlichen Entschädigungsanspruch von Firmen gegen die EU oder EU-Mitgliedsländer vor, sollten sie doch den US-Sanktionen in Mitleidenschaft gezogen werden. Dieser Anspruch würde sich hingegen gegen den "Verursacher" der Beeinträchtigung richten, im Falle des Irans also die USA, heißt es im Text des Wirtschaftsministeriums.

Mit der sogenannten "Blocking-Verordnung" würde es EU-Bürger wie Unternehmen verboten, die US-Sanktionen zu befolgen. Die EU-Kommission hatte diese Regelung jüngst noch aktualisiert.

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