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Veröffentlicht am 30.11.2011, 15:38
BDO hält an Forderung nach verpflichtendem Joint Audit fest

Hamburg (ots) - Die heute bekannt gewordenen Vorschläge der

EU-Kommission zur Regelung der Prüfungsleistungen von

Wirtschaftsprüfern für börsennotierte Gesellschaften und Unternehmen

des öffentlichen Interesses findet in vielen Punkten Zustimmung durch

BDO.

Trennung von Prüfung und Beratung erhöht Glaubwürdigkeit der

Wirtschaftsprüfer

Die Verschärfung der Regel der Unvereinbarkeit von Prüfung und

Beratung bei 'Public Interest Entities' (PIE) wird unterstützt. Die

Regelung adressiert den immer wieder vorgebrachten Vorwurf an die

Abschlussprüfer großer Gesellschaften, Prüfungsaufträge bei

gleichzeitig durch den Vorstand vergebenen Beratungsaufträgen nicht

völlig unabhängig durchführen zu können. Die vorgesehene Begrenzung

der Beratungshonorare auf 10 % der Prüfungshonorare sowie die

weitgehende Genehmigungspflicht von Beratungsleistungen des

Abschlussprüfers durch den Aufsichtsrat bzw. dessen Audit Committee

stärken dieses gesetzgeberische Ziel. 'Diese Maßnahme stärkt die

innere Unabhängigkeit des Abschlussprüfers' so Dr. Holger Otte,

Vorstandsvorsitzender der BDO.

BDO hält Forderung nach verpflichtendem Joint Audit aufrecht

BDO unterstützt unverändert den Gedanken des Joint Audits. Die

alleinige Einbindung eines freiwilligen Joint Audit im Rahmen der

Rotation wird als nicht ausreichend betrachtet. Dazu

BDO-Vorstandsvorsitzender Dr. Holger Otte: 'Nach der Erfahrung der

Finanzmarktkrise kann es nicht sein, dass insbesondere

systemrelevante Finanzinstitute von systemrelevanten Prüfern

weiterhin allein geprüft werden'. BDO wird diese Forderungen in dem

Verfahren zur Einführung der neuen Regeln weiter vertreten.

Vorgeschlagene Aufspaltung großer Prüfungsunternehmen zu

weitgehender Markteingriff

Den Regelungsvorschlag, dass sich die marktbeherrschenden

Wirtschaftsprüfungs-gesellschaften in eine Prüfungs- und eine

Beratungsgesellschaft aufspalten müssen, hält

BDO-Vorstandsvorsitzender Dr. Holger Otte für einen zu weitgehenden

Eingriff in den Markt. 'Wir halten die vorgeschlagene Trennung von

Prüfung und Beratung sowie den von uns geforderten verpflichtenden

Joint Audit für eine wirkungsvollere Maßnahme gegen die

Marktkonzentration.'

Zur Information:

BDO ist die führende mittelständisch geprägte Prüfungs- und

Beratungsgesellschaft in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuern

und wirtschaftsrechtliche Beratung sowie Advisory Services. Mit rund

1.900 Mitarbeitern an 25 Standorten betreut die Gesellschaft

nationale und internationale Unternehmen unterschiedlicher Branchen

und Größenordnung. Durch persönliche Betreuung, Verlässlichkeit und

höchste Qualität sowie durch die Einbindung in das leistungsfähige

internationale Netzwerk ist BDO die erste Adresse für den

Mittelstand, Familienunternehmen und aufstrebende

kapitalmarktorientierte Unternehmen.

BDO AG ist Gründungsmitglied des internationalen BDO Netzwerks. Es

ist die einzige der fünf weltweit tätigen Accountant-Gruppen mit

europäischen Wurzeln. Das Netzwerk von rechtlich selbstständigen,

voneinander unabhängigen Gesellschaften besteht seit 1963 und ist mit

knapp 49.000 Mitarbeitern in 135 Ländern präsent. Im Jahr 2011

erwirtschaftete das Netzwerk einen Umsatz von 4,1 Mrd. Euro.

Originaltext: BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

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Pressekontakt:

Nicole Mainzer

Referentin Presse/Kommunikation

Tel: +49 40 - 30293-552

Fax: +49 40 - 30293-388

nicole.mainzer@bdo.de

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