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Veröffentlicht am 13.12.2011, 19:06
Börsen-Zeitung: Mandat nicht überdehnen, Kommentar zum Verhältnis

Bundesbank/Parlament in IWF-Fragen, von Claus Döring.

Frankfurt (ots) - Manche Bundestagsabgeordnete tun sich mit ihrer

Verantwortung in der Schuldenkrise und für die Hilfsmaßnahmen für

andere Eurozonenländer immer noch schwer, trotz der klaren Ansage des

Bundesverfassungsgerichts. Und auch bezüglich der Unabhängigkeit der

Deutschen Bundesbank scheint die Verantwortung führender

Abgeordneter, aktuell der Koalitionsfraktionen CDU und FDP, über

plakative Formeln kaum hinauszugehen. Nicht anders sind die

Reaktionen aus dem politischen Berlin auf den Wunsch der Deutschen

Bundesbank zu interpretieren, die beim EU-Gipfel beschlossene

zusätzliche Kreditgewährung durch die Bundesbank an den

Internationalen Währungsfonds (IWF) durch einen parlamentarischen

Beschluss abzusichern.

Bundesregierung und Bundesbank arbeiten in IWF-Fragen traditionell

eng zusammen. Die letzte Entscheidungsbefugnis liegt bei der

Bundesregierung, mit Ausnahme der bilateralen Kreditgewährung. Den

Gipfelbeschluss zur Aufstockung der IWF-Mittel um 200 Mrd. Euro, aus

denen sich bis zu 45 Mrd. Euro für Deutschland ableiten, haben

allerdings nicht die Notenbankgouverneure, sondern die

Regierungschefs getroffen. Anders als bei den Krisengipfeln 2008/09

handelt es sich dabei auch nicht um einen G20-Beschluss, sondern um

einen Euroraum-Beschluss. Damit ist inhaltlich die Nähe zur monetären

Staatsfinanzierung gegeben, selbst wenn man die Formalien beachtet,

wonach die Kreditgewährung über das allgemeine IWF-Konto läuft und

zudem auch Nicht-Euro- und Nicht-EU-Länder einzahlen sollen. Die

Motivation der Nicht-Euro-Länder, allen voran der USA, zur

IWF-Aufstockung wird nicht gerade gefördert, wenn sich das Parlament

des größten Euro-Landes demonstrativ unter einem Vorwand ins Abseits

stellt.

Auch das außergewöhnliche Volumen spricht für eine

parlamentarische Befassung. Denn faktisch erhöht es das europäische

Klumpenrisiko des IWF, selbst wenn das Kapital formal im allgemeinen

Topf landet. Tangiert ist damit zugleich das Haftungsrisiko des

Euroland-Rettungsschirms EFSF, schließlich agieren IWF und EFSF

gemeinsam und subsidiär. Für die Risiko-Umverteilung in der Eurozone

jedoch ist die Politik zuständig, und nicht die Bundesbank. Hierzu

sollte die Bundeskanzlerin heute vor dem Parlament Klartext reden.

Gerade weil die Unabhängigkeit der Notenbank ein so hohes Gut ist,

darf die Bundesbank nicht in die Gefahr gebracht werden, ihr Mandat

zu überdehnen.

(Börsen-Zeitung, 14.12.2011)

Originaltext: Börsen-Zeitung

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