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Veröffentlicht am 28.11.2011, 13:02
Oberlandesgericht Frankfurt: Klage gegen Standard & Poor's zulässig

Bremen (ots) - Jetzt muss sich eine US-amerikanische

Rating-Agentur erstmals vor einem deutschen Gericht verantworten.

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt vom

heutigen Montag sind erstmals Schadenersatzklagen deutscher Anleger

gegen die US-amerikanische Rating-Agentur Standard & Poor's zulässig

(Az.: 21 U 23/11).

Die Entscheidung des OLG Frankfurt steht im Zusammenhang mit der

Pleite des US-Investmenthauses Lehman Brothers im September 2008. Der

Kläger hatte im Mai 2008, wenige Monate vor der Lehman-Pleite, 30.000

Euro in ein von der US-Bank herausgegebenes Zertifikat investiert.

'Ausschlaggebend für den Kauf war die positive Bewertung durch

Standard & Poor's', erläutert Jens-Peter Gieschen, Rechtsanwalt und

Partner der KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht, die für

den Kläger das OLG-Urteil jetzt erstritt.

In erster Instanz war die Klage noch erfolglos, weil das

Landgericht (LG) Frankfurter seine 'örtliche Zuständigkeit'

verneinte. Weshalb auch die 'internationale Zuständigkeit' fehle, so

die Auffassung des Gerichts. 'Das Oberlandesgericht Frankfurt

hingegen hat sich unserer Argumentation angeschlossen', sagt

Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen. Denn 'wir haben nachgewiesen, dass

die deutsche Niederlassung von Standard & Poor's inländische

Guthaben, insbesondere bei der Deutschen Bank AG und auch Forderungen

gegen diese hat.' Infolge dessen sei die Zuständigkeit eines

deutschen Gerichts eindeutig, die Klage also zulässig.

Nach dieser Entscheidung haben tausende Lehman-Opfer nun

unverhofft die Chance, durch eine Schadenersatzklage gegen Standard &

Poor's die Lehman-Pleite ohne nennenswerte Blessuren hinter sich zu

lassen. Nicht nur das. Denn nun 'kann praktisch jeder Investor, der

sich bei Wertpapierkäufen auf die von S & P vergebenen Bonitätsnoten

verlassen und dabei Verluste erlitten hat, die Ratingagentur auf

Schadenersatz verklagen', erläutert Jens-Peter Gieschen.

Anmerkung: Weitere Informationen folgen, sobald die schriftliche

Urteilsbegründung vorliegt.

Originaltext: KWAG - Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens und Gieschen

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Pressekontakt:

Hajo Simons| Partner

Siccma Media GmbH | Bonner Strasse 328 | D-50968 Köln

Telefon: 0221 348 038 - 12

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kwag@siccmamedia.de

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