(neu: mehr Details und Hintergrund)
MÜNCHEN (dpa-AFX) - Im Internet einkaufen ohne Smartphone oder Tablet, einfach per Knopfdruck - das bietet Amazon (2:AMZN) für Waschmittel, Kaffee und einige Dutzend anderer Produkte des täglichen Bedarfs an. Das sei jedoch gesetzwidrig, klagen Verbraucherschützer - und hatten damit vor dem Landgericht München recht bekommen. Amazon hält seine Bestellknöpfe dagegen für gesetzeskonform. Die Kunden sollten selbst entscheiden dürfen, wie sie einkaufen wollen. Am Donnerstag begann der Berufungsprozess vor dem Oberlandesgericht München.
Die WLAN-Knöpfe mit dem Hersteller-Logo lassen sich auf Waschmaschine oder Kühlschrank kleben, für die Bestellung genügt dann ein Knopfdruck. Auf den sogenannten Dash Buttons finden sich lediglich die Markenlogos der jeweiligen Hersteller, aber keine Information zu Preis oder Inhalt. Was der Kunde bestellt, hat er beim Installieren der App entschieden. Allerdings können sich Details und Preise ändern. Amazon kann etwa ein vergleichbares Ersatzprodukt liefern.
Es habe Beschwerden gegeben, sagte ein Jurist des Klägers, der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Auch fehle der Hinweis, dass jeder Knopfdruck eine zahlungspflichtige Bestellung bedeutet. Das Landgericht sah darin einen Verstoß gegen die Gesetze zu Internet-Verkäufen und verurteilte Amazon zur Unterlassung. Wie viele Kunden solche Bestellknöpfe überhaupt nutzen und welchen Umsatz Amazon damit macht, wollte das Unternehmen nicht mitteilen.
WLAN-Bestellknöpfe haben auch die Schweizerische Post und der Handelskonzern Valora schon getestet. Das Kölner Institut für Handelsforschung hält Bestellknöpfe aber für eine Übergangslösung, die von Sprachsteuerung und Smart-Home-Geräten abgelöst werde.