(Reuters) - Ob die Briten sich am 23. Juni für ein Ausscheiden ihres Landes aus der EU oder dagegen ausgesprochen haben, wird wahrscheinlich erst am Morgen des nächsten Tages klar sein.
Im Folgenden wichtige Fakten zum Wahlgang.
WANN KANN MAN MIT DEM ERGEBNIS RECHNEN?
Die Auszählung beginnt gleich nach der Schließung der Wahllokale. Zunächst wird jeder der 382 lokalen Wahlbezirkte Zahlen zur Wahlbeteiligung nennen. Die Abstimmungsergebnisse in den Bezirken zu den beiden Kernfragen "Verbleib" oder "Verlassen" der EU werden dann ab Freitagmorgen 03.00 Uhr (MESZ) einlaufen. Die letzten lokalen Ergebnisse werden gegen 08.00 Uhr erwartet. Erst danach steht das nationale Ergebnis fest. Es wird dann in Manchester von Landes-Wahlleiterin Jenny Watson mitgeteilt.
WANN KÖNNEN DIE BRITEN ABSTIMMEN
Die Abstimmungslokal öffnen um 08.00 Uhr (MESZ) und schließen um 23.00 Uhr.
WIRD ES EINE NACHWAHL-BEFRAGUNG GEBEN?
Derzeit planen die britischen Fernsehstationen keine repräsentative Befragung der Stimmberechtigten nach dem Wahlgang, aus dem üblicherweise die ersten Prognosen errechnet werden. Grund ist, dass die Vorhersage als zu unsicher erachtet wird.
ÜBER WAS WIRD ABGESTIMMT?
Auf dem Stimmzettel wird den Briten die Frage gestellt: "Soll das Vereinigte Königreich Mitglied der Europäischen Union bleiben oder die Europäische Union verlassen?" Dann werden sie gebeten, ihr Kreuz hinter eine der beiden alternativen Antworten zu machen: "In der Europäischen Union bleiben" oder "Die Europäische Union verlassen".
WER KANN ABSTIMMEN?
Über den EU-Verbleib könnten alle Wahlberechtigten im Vereinigten Königreich abstimmen, die auch bei Parlamentswahlen stimmberechtigt sind. Auch Briten, die im Ausland leben und in einem Wahlregister für Parlamentswahlen in den letzten 15 Jahren stehen, dürfen votieren. Gleiches gilt für Iren, die in Nord-Irland geboren sind. Bürger Gibraltars können unter bestimmten Bedingungen ebenfalls mitstimmen.
REGISTRIERUNG FÜR DIE "BREXIT"-ABSTIMMUNG
Die Registrierungsfrist für die Teilnahme an der Brexit-Abstimmung läuft bis Mitternacht (Ortszeit) am 9. Juni. Die Frist wurde gegenüber den ursprünglichen Plänen um zwei Tage verlängert.
KANN DIE STIMMABGABE UND DAS ERGEBNIS ANGEFOCHTEN WERDEN?
Die Wahlkommission hat im Vorfeld klar gemacht, dass es nach den Abstimmungsregeln unter keinen Umständen zu einer Neuauszählung der Stimmen auf nationaler Ebene kommen kann. Das Ansinnen für eine solche Nachzählungen kann unter bestimmten Bedingungen nur auf lokaler Ebene gestellt werden. Darüber entscheidet der lokale Wahlleiter. "Die Ergebnisse des nationalen Referendums können lediglich auf gerichtlichem Wege angefochten werden", machte die Wahlkommission deutlich. Beantragt werden muss eine solche rechtliche Überprüfung binnen sechs Wochen.