NÜRNBERG (dpa-AFX) - Der als Ersatz für die Ich-AG eingeführte Gründungszuschuss für Arbeitslose hat sich nach Ansicht von Jobvermittlern bewährt. Mit der jetzigen Regelung sei ein gelungenes Förderinstrument geschaffen worden, das kaum missbraucht werde und nur zu wenig Mitnahmeeffekten geführt habe, berichteten die Vermittler in einer am Freitag veröffentlichten Umfrage des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Die von der schwarz-gelben Bundesregierung geplante Reform dieses Instruments sehen viele Arbeitsvermittler dagegen skeptisch.
Nach Erkenntnissen des IAB hatte die Reform der entsprechenden Förderung im Jahr 2006 nur zu einem verhältnismäßig geringen Rückgang arbeitsloser Existenzgründer geführt. Hatten im Jahr 2005 noch 250 000 Arbeitslose mit Hilfe von Ich-AG-Förderung und Überbrückungsgeld den Sprung in die berufliche Selbstständigkeit gewagt, so seien es nach der Zusammenlegung der beiden Fördermöglichkeiten jährlich zwischen 119 000 und 147 000 Jobsucher gewesen. Allerdings habe es 2005 auch deutlich mehr Arbeitslose gegeben, gibt das IAB zu bedenken.
Mit der geplanten Umkehr der Beweislast bei der Vergabe eines Gründungszuschusses sehen sich viele Arbeitsvermittler überfordert. Bisher hatten Arbeitslose, die ihr eigener Chef werden wollten, mittels eines unabhängigen Gutachtens die Tragfähigkeit beweisen müssen. Nach der neuen Regelung haben erwerbslose Existenzgründer künftig keinen Rechtsanspruch mehr auf einen Gründungszuschuss, die Vergabe liegt allein im Ermessen der Vermittler. Lehnt dieser den Zuschuss ab, müsse er seine Zweifel an der Rentabilität des Konzepts detailliert belegen. Dazu sähen sich viele Jobvermittler nicht in der Lage./kts/DP/bgf
Nach Erkenntnissen des IAB hatte die Reform der entsprechenden Förderung im Jahr 2006 nur zu einem verhältnismäßig geringen Rückgang arbeitsloser Existenzgründer geführt. Hatten im Jahr 2005 noch 250 000 Arbeitslose mit Hilfe von Ich-AG-Förderung und Überbrückungsgeld den Sprung in die berufliche Selbstständigkeit gewagt, so seien es nach der Zusammenlegung der beiden Fördermöglichkeiten jährlich zwischen 119 000 und 147 000 Jobsucher gewesen. Allerdings habe es 2005 auch deutlich mehr Arbeitslose gegeben, gibt das IAB zu bedenken.
Mit der geplanten Umkehr der Beweislast bei der Vergabe eines Gründungszuschusses sehen sich viele Arbeitsvermittler überfordert. Bisher hatten Arbeitslose, die ihr eigener Chef werden wollten, mittels eines unabhängigen Gutachtens die Tragfähigkeit beweisen müssen. Nach der neuen Regelung haben erwerbslose Existenzgründer künftig keinen Rechtsanspruch mehr auf einen Gründungszuschuss, die Vergabe liegt allein im Ermessen der Vermittler. Lehnt dieser den Zuschuss ab, müsse er seine Zweifel an der Rentabilität des Konzepts detailliert belegen. Dazu sähen sich viele Jobvermittler nicht in der Lage./kts/DP/bgf