💙 🔷 Q3 ohne Big Tech-Power? Diese Blue-Chip-Schnäppchen haben's drauf!Gratis entdecken

Umstrittene Ostsee-Pipeline Nord Stream 2 in Deutschland genehmigt

Veröffentlicht am 27.03.2018, 15:47
© Reuters. Pipes are loaded onto a vessel in the northern port of Mukran
OMVV
-

Berlin (Reuters) - Dem Bau und Betrieb der umstrittenen Gaspipeline Nord Stream 2 steht genehmigungsrechtlich in Deutschland nichts mehr entgegen.

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie erteilte nach Angaben der Projektgesellschaft vom Dienstag die letzte erforderliche Genehmigung für einen rund 30 Kilometer langen Trassenabschnitt. "Sämtliche Genehmigungen für den deutschen Abschnitt liegen nunmehr vor", teilte das Unternehmen mit. Die nationalen Genehmigungsverfahren in den anderen vier beteiligten Ländern Russland, Finnland, Schweden und Dänemark liefen planmäßig weiter, so dass die Baumaßnahmen 2018 umgesetzt werden könnten.

© Reuters. Pipes are loaded onto a vessel in the northern port of Mukran

Die gut 1200 Kilometer lange Pipeline soll russisches Erdgas durch die Ostsee nach Deutschland bringen. Die Federführung liegt beim russischen Staatskonzern Gazprom. An der Finanzierung sind unter anderen der Energiekonzern Uniper, die BASF-Tochter Wintershall und die österreichische OMV (DE:OMVV) beteiligt. Die Pipeline Nord Stream 1 ist seit 2011 in Betrieb.

Das Projekt entzweit seit Jahren vor allem Deutschland und Polen, das in Russland eine große Bedrohung sieht. Auch in den baltischen Staaten und Teilen der EU wird das Vorhaben kritisch gesehen. Polen sieht zudem die Gefahr, dass sein Nachbarland Ukraine als Transitland für russisches Gas durch die Leitung abgeschnitten wird. Auch in den USA gibt es Vorbehalte. Dagegen betrachtet die Bundesregierung Nord Stream 2 als eine vorwiegend unternehmerische Entscheidung, die zum Ausbau der Gas-Infrastruktur in Europa beiträgt.

"Wir freuen uns, dass nunmehr alle notwendigen Genehmigungen für den insgesamt 85 Kilometer langen deutschen Trassenabschnitt vorliegen", sagte Nord-Stream-Manager Jens Lange. Das Verfahren dazu wurde im April 2017 gestartet. Dabei musste unter anderem belegt werden, dass die Pipeline zur Schließung einer künftigen Versorgungslücke in Europa beiträgt und damit die Versorgungssicherheit erhöht wird. Auch umwelt-, energie- und klimarelevante Fragen mussten abgeklärt werden.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.