BERLIN (dpa-AFX) - Um die Transparenz bei der Anlageberatung zu erhöhen, soll die Rolle der provisionsfreien Honorarberater gestärkt werden. Dieses Ziel verfolgt ein Gesetz, das der Bundestag am späten Donnerstagabend verabschiedet hat. Damit wird die Honorarberatung als Alternative zum bislang verbreiteten Provisionsmodell auf eine rechtliche Grundlage gestellt. Die Opposition hält das Gesetz allerdings für nicht ausreichend. Sie stimmte deshalb geschlossen gegen den Regierungsentwurf.
Die meisten Anlageberater erhalten Provisionen von den Anbietern, wenn sie deren Produkte an den Mann bringen. Kritiker dieses Modells befürchten allerdings, dass die Berater bestimmte Produkte vor allem wegen der Höhe der Provision anpreisen und nicht, weil sie den Bedürfnissen der Verbraucher entsprechen. Die Alternative dazu sollen nun Anlageberater sein, die sich nicht über Provisionen finanzieren, sondern mit den Kunden ein Honorar vereinbaren.
Mit der Gesetzesnovelle werden der 'Honorar-Anlageberater' und der 'Honorar-Finanzanlageberater' als geschützte Berufsbezeichnungen eingeführt. Die Honorarberater werden unter anderem verpflichtet, eine ausreichende Marktübersicht zu haben und keine Provisionen anzunehmen. Außerdem dürfen sie ihre Beratung nicht aus Eigeninteresse auf bestimmte Produkte beschränken./ax/DP/he
Die meisten Anlageberater erhalten Provisionen von den Anbietern, wenn sie deren Produkte an den Mann bringen. Kritiker dieses Modells befürchten allerdings, dass die Berater bestimmte Produkte vor allem wegen der Höhe der Provision anpreisen und nicht, weil sie den Bedürfnissen der Verbraucher entsprechen. Die Alternative dazu sollen nun Anlageberater sein, die sich nicht über Provisionen finanzieren, sondern mit den Kunden ein Honorar vereinbaren.
Mit der Gesetzesnovelle werden der 'Honorar-Anlageberater' und der 'Honorar-Finanzanlageberater' als geschützte Berufsbezeichnungen eingeführt. Die Honorarberater werden unter anderem verpflichtet, eine ausreichende Marktübersicht zu haben und keine Provisionen anzunehmen. Außerdem dürfen sie ihre Beratung nicht aus Eigeninteresse auf bestimmte Produkte beschränken./ax/DP/he