Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), dass Bausparkassen hochverzinste, nicht ausgezahlte Verträge gegen den Willen der Kunden kündigen dürfen, hat bei vielen Kunden Panik ausgelöst. Im Urteil inbegriffen sind auch langfristige Sparverträge und Riester-Banksparpläne. Hintergrund dieses Urteils ist ein Paragraf, der eigentlich die Verbraucher schützen sollte: Laut Gesetz hat jeder Verbraucher das Recht, einen Kreditvertrag nach zehn Jahren kündigen zu dürfen, wenn die Konditionen ihm nicht mehr passend erscheinen. Häufig wurde dieses Recht bei Baufinanzierungen durchgesetzt. Hat ein Kunde nun beispielsweise einen Kreditvertrag für sein Haus mit einer 15-jährigen Laufzeit zu einem bestimmten Zinssatz abgeschlossen, kann die Bausparkasse diesen Vertrag nach zehn Jahren einfach kündigen, zum Beispiel weil die Zinsen gefallen sind.
Urteil Bausparverträge – was können Kunden tun, um ihre Renditen zu retten?
Tipp 1: Nicht aufgeben!
Flattert die Kündigung der Bausparkasse ins Haus, sollte man nicht direkt aufgeben. Oftmals sind auch nach dem BGH-Urteil die Kündigungen nicht rechtens.
Tipp 2: Zehn-Jahres-Frist ausnutzen
Sollte der Kreditvertrag zum BGH-Urteil passen, sollte man schauen, wann man von der Bausparkasse eine Zuteilung erhalten hat. Kunden sollten die Zehn-Jahres-Frist nach der Zuteilung des Kredites unbedingt bis zum Ende nutzen und sich keinesfalls vorher kündigen oder zu neuen Verträgen überreden lassen.
Tipp 3: Alle vertraglichen Möglichkeiten nutzen
Kunden sollten alle möglichen vertraglichen Vereinbarungen nutzen, um so viel Geld wie möglich in die noch gut verzinsten Bausparverträge zu investieren.
Tipp 4: Geld anlegen
Geld aus gekündigten Bausparverträgen sollten die Kunden nicht den Bausparkassen überlassen. Besser ist, das Geld je nach Bedarf als Aktienindexfonds oder Festgeld verteilt anzulegen.
Urteil Bausparvertrag: Gibt es noch Hoffnung für gekündigte Bausparer?
Verbraucherschützer empfehlen, einen Widerspruch zu prüfen – und zwar unabhängig vom BGH-Urteil. Was viele nicht wissen: Wann die Bausparkasse den Vertrag kündigen darf, hängt vom vereinbarten Bauspartarif ab. Im BGH-Urteil wurde auch gesagt, dass die Rechtslage sich ändern kann, wenn zum Beispiel bestimmte Renditetarife, Treueprämien, Boni und Zinsboni vereinbart wurden.
Hoffnung gibt es zudem für die Bausparer, die zum Vertragsabschluss noch minderjährig waren. Hier könnte sich der Zeitpunkt des Beginns der Kündigungsfrist nämlich verschieben, sagen Verbraucherschützer. Das BGH-Urteil richte sich nur auf Bausparverträge, die zehn Jahre nach Zuteilungsreife kündbar sind. Und zuteilungsreif ist ein Vertrag erst, wenn der Kunde die vereinbarte Mindestsumme eingezahlt hat und eine bestimmte Laufzeit erreicht ist, die je nach Tarif unterschiedlich lang dauern kann. Trifft die Zuteilungsreife zu, kann der Bausparer die Auszahlung des bis dahin angesparten Geldes oder ein Darlehen beantragen.
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Ein Beitrag von Robert Sasse.