Versicherung darf Ex-Wirecard-Buchhalter Geldhahn abdrehen

Veröffentlicht am 01.12.2024, 12:57
Aktualisiert 01.12.2024, 13:00
© Reuters.

FRANKFURT (dpa-AFX) - Bei der juristischen Aufarbeitung des Wirecard-Skandals muss nun auch der frühere Chefbuchhalter des Konzerns ohne weitere Millionenzahlungen seiner Manager-Haftpflichtversicherung auskommen. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat in einem Zivilverfahren entschieden, dass die Versicherungssumme von 15 Millionen Euro aufgebraucht ist und der Finanzfachmann daher keinen Anspruch auf weiteres Geld für seine Anwälte hat. Zuvor berichteten mehrere Medien.

Ex-Chefbuchhalter wollte mehr Geld von der Versicherung

Die 15 Millionen Euro waren die Versicherungssumme des Jahres 2020. Im Sommer jenes Jahres war aufgedeckt worden, dass ein in der Wirecard-Bilanz verbuchter Betrag von 1,9 Milliarden Euro aller Wahrscheinlichkeit nach nicht existierte - der Dax -Konzern meldete Insolvenz an.

Der Ex-Chefbuchhalter argumentierte, dass er zusätzlich noch Anspruch auf die Versicherungssumme des Jahres 2019 haben sollte - eine Summe von 25 Millionen Euro. Der 7. Senat des OLG gab jedoch der Versicherung recht. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, der Senat ließ Revision zu.

Auch für Ex-Vorstandschef Braun zahlt die Manager-Haftpflicht nicht mehr

Die Manager-Haftpflicht - im Fachjargon "D&O" (Directors and Officers) genannt - ist die in größeren Unternehmen übliche rechtliche Absicherung für Vorstände und leitende Angestellte. Damit hat dem Ex-Chefbuchhalter in dieser Hinsicht ein ähnliches Schicksal ereilt wie den früheren Wirecard-Vorstandschef Markus Braun. Auch dieser muss seit dem Sommer ohne Zahlungen der Haftpflicht auskommen.

Strafprozess und Schadenersatzklagen

Die beiden Manager stehen im Münchner Strafprozess um den mutmaßlich größten Betrugsfall der deutschen Nachkriegsgeschichte seit zwei Jahren gemeinsam mit dem Kronzeugen Oliver Bellenhaus vor Gericht. Braun bestreitet kategorisch sämtliche Vorwürfe, der frühere Chefbuchhalter den größten Teil. Außerdem sind beide zivilrechtlich mit Schadenersatzklagen konfrontiert, die ebenfalls hohe Anwaltskosten verursachen.

Der Betrugsschaden für die geprellten Banken, die Wirecard (ETR:WDIG) mit Krediten versorgten, beläuft sich laut Anklage auf gut drei Milliarden Euro. Im Insolvenzverfahren summieren sich die Forderungen der Gläubiger und Aktionäre sogar auf über 15 Milliarden Euro.

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