Investing.com - An den Flughäfen Stuttgart, Düsseldorf und Köln/Bonn sind mehr als die Hälfte der Flüge ausgefallen. Grund dafür ist der Warnstreik des Sicherheitspersonals, das mehr Lohn fordert. Die Gewerkschaft ver.di fordert teilweise ein Lohnplus im zweistelligen Prozentbereich.
Was können Sie aber tun, wenn der Flug wegen des Warnstreiks ausfällt? Wir geben Ihnen Tipps, was Sie in so einer Situation am tun können und welche Rechte Sie haben.
Grundsätzlich ist es so, dass Fluggäste bei Verspätungen, Stornierungen oder Überbuchungen gemäß EU-Verordnung 261/2004 Ersatzleistungen in Höhe von 250 bis 600 Euro geltend machen können. Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer und außergewöhnlicher Umstände ist die Fluggesellschaft jedoch nicht verpflichtet, dem Fluggast eine Entschädigung zu bezahlen. Streiks, egal, ob vom Sicherheitspersonal oder vom Flugpersonal, fallen unter diese Kategorie. Insofern sollten Sie nicht damit rechnen, eine Ersatzleistung in Form von Geld zu erhalten.
Es gibt aber auch Ausnahmen von dieser Regel, so dass die Fluggesellschaft am Ende doch noch für Schäden haftbar gemacht werden kann, die durch Stornierung oder Verspätung entstehen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Gesellschaftssitz der Fluglinie sich in der EU befindet, der Flug von einem europäischen Airport aus gestartet und in der EU gelandet ist. Diese Ausnahmen gelten sowohl für Geschäfts- als auch für Pauschalreisen. Ansprüche können rückwirkend bis zu 6 Jahre geltend gemacht werden.
Muss die Airline alternative Transportmöglichkeiten anbieten?
Die Airlines müssen Sie so schnell wie möglich über die Flugstornierung informieren und Ihnen alternative Transportmöglichkeiten anbieten. In diesem Fall arbeiten die Airlines häufig mit ihren Tochtergesellschaften zusammen, um Fluggäste umzubuchen.
Sollte Ihr Flug aufgrund des Warnstreiks annulliert werden, müssen Sie sich selbst an ihre Airline wenden, um die Buchung kostenlos zu ändern, oder den Flug komplett zu stornieren.
Welche Versorgungsdienstleistungen stehen mir während des Warnstreiks zu?
Wenn Sie wegen der Warnstreiks am Flughafen festhängen, so erhalten Sie einige Versorgungsdienstleistungen.
Bei Kurz-, Mittel- und Langstreckenflüge stehen Ihnen kostenlose Getränke und Mahlzeiten zur Verfügung. Darüber hinaus können Sie kostenlos zwei Telefonate tätigen sowie E-Mails schreiben.
Voraussetzungen
- Kurzstreckenflüge von bis zu 1.500 km und ab einer Verspätung von 2 Stunden
- Mittelstreckenflüge von 1.500 bis 3.500 km und ab einer Verspätung von 4 Stunden
- Langstreckenflüge von mehr als 3.500 km und ab einer Verspätung von 4 Stunden
Kann ich meinen Flug wegen des Warnstreiks stornieren?
Ja, Sie können Ihren Flug stornieren. Voraussetzung dafür ist, dass der Streik zu Verspätungen von mindestens 5 Stunden führt und Ihnen keine alternative Transportmöglichkeit angeboten wurde. Die Rückerstattung können Sie bei der Fluggesellschaft beantragen.
Kostenlose Unterbringung in einem Hotel
Sollte sich Ihr Flug wegen des Warnstreiks auf den nächsten Tag verschieben, so ist die Airline dazu verpflichtet, Sie für die Nacht in einem Hotel unterzubringen, samt Transport vom und zum Flughafen.