Normalerweise erwirbt man mit einer Immobilie auch das Grundstück, auf dem diese steht. Beim Erbbaurecht ist das anders. Das Grundstück bleibt in diesem Fall im Besitz des Erbbaurechtgebers. Dieser kann dem Käufer der Immobilie das Nutzungsrecht am Grundstück einräumen. Der Käufer muss jedoch dafür eine Art Miete bezahlen – die sogenannte Erbpacht.
Höhe der Erbpacht
Die Erbpacht beträgt in der Regel ungefähr 5 Prozent vom Grundstückswert. Die anfallende Gebühr wird direkt zu Beginn für einen längeren Zeitraum festgelegt. Normal sind 50 bis 99 Jahre.
Vor- und Nachteile der Erbpacht
Der Käufer benötigt im Falle des Erbbaurechts keine weiteren Kosten für das Grundstück. Allerdings ist es nachteilig, wenn das Grundstück dem Käufer der Immobilie nicht gehört. Dadurch ist es zum Beispiel nur schlecht möglich, die Immobilie wieder zu verkaufen. Das wiederum mindert den Wert der Immobilie insgesamt.
Erbpacht richtig berechnen ist entscheidend
Die monatliche, finanzielle Belastung ist beim Erbbaurecht geringer, als wenn man ein Grundstück erwirbt. Obwohl dem Käufer das Grundstück nicht gehört, kann er es uneingeschränkt nutzen. In der Regel wird die Erbpacht nach dem Kauf vertraglich festgelegt. Bei der Berechnung wird sich an dem jeweiligen Grundstückswert orientiert. Die Erbpacht beträgt normalerweise drei bis fünf Prozent dieses Grundstückswerts. Allerdings kann die Erbpacht auch frei verhandelt werden. Häufig wird in heutigen Verträgen eine Wertsicherungsklausel eingearbeitet, damit der Zins während der Laufzeit angepasst werden kann. Für den Käufer ist es wichtig, einen günstigen Baupachtzins auszuhandeln.
Für den Erbbauberechtigten kann das ein erheblicher Nachteil sein, denn eine Erhöhung macht sich bei den langen Laufzeiten eines Erbbaurechtsvertrags deutlich bemerkbar.
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Ein Beitrag von Robert Sasse.