💙 🔷 Q3 ohne Big Tech-Power? Diese Blue-Chip-Schnäppchen haben's drauf!Gratis entdecken

Zulässige Mieterhöhung: 4 wichtige Fakten

Veröffentlicht am 06.07.2018, 16:26
Aktualisiert 06.07.2018, 16:41
© Reuters.  Zulässige Mieterhöhung: 4 wichtige Fakten

Vermieter können nicht nach Lust und Laune Mieterhöhungen verlangen. Ihnen sind Grenzen gesetzt und es gibt eine maximal zulässige Mieterhöhung. Meist bezieht sich die Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete oder aber auf Modernisierungsmaßnahmen.

1. Maximal zulässige Mieterhöhung

Innerhalb von drei Jahren darf der Vermieter die Miete bis maximal 20 Prozent erhöhen. Hierbei spricht man von der Kappungsgrenze. In manchen Regionen Deutschlands gibt es Sonderregelungen, bei denen sogar nur bis zu 15 Prozent die Mieter erhöht werden darf. Diese Sonderfälle sind besonders häufig in Großstädten, wie Hamburg, Berlin oder München. Außerdem darf der Vermieter die Miete nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen. Dabei handelt es sich um einen Vergleichswert innerorts, der sich aus den letzten vier Jahren ergibt und regelmäßig neu errechnet wird. Die ortsübliche Vergleichsmiete kann man im Mietspiegel der jeweiligen Stadt oder Gemeinde einsehen.

2. Wie oft darf der Vermieter die Miete maximal erhöhen?

Innerhalb von drei Jahren kann der Vermieter so lange erhöhen, bis die Kappungsgrenze von 15 beziehungsweise 20 Prozent erreicht ist. Zwischen den Mieterhöhungen muss jedoch jeweils ein Jahr liegen. Wenn aber die ortsübliche Vergleichsmiete bei weniger als 15 oder 20 Prozent liegt, darf keine weitere Mieterhöhung stattfinden, bis sich der Mietspiegel eventuell wieder ändert. Für Mieter ist es immer angenehmer, wenn die Mieterhöhung in Jahresabständen kommen, als wenn die Erhöhung direkt die 15 oder 20 Prozent erreicht. Die Mietbelastung ist bei gestaffelten Mieterhöhungen definitiv geringer.

3. Maximale Mieterhöhung: Wie können Mieter reagieren?

Vermieter müssen ihren Mietern eine sogenannte Überlegungsfrist von mindestens zwei Monaten gewähren, wenn sie eine Mieterhöhung veranlassen. Durch diese Überlegungsfrist ist der Vermieter auch in der Lage, nur alle 15 Monate die Miete zu erhöhen.

4. Wenn sich die Nebenkosten erhöhen

Eine ebenfalls häufige Form der Mieterhöhung ist die Anpassung für Betriebs- und Heizkosten. Wenn sich für die Mieter eine Nachzahlung aus den Betriebskosten ergibt, kann der Vermieter die Miete in Form der Vorauszahlung entsprechend erhöhen. Der Nachzahlungsbetrag muss durch zwölf Monate, also ein laufendes Jahr, geteilt werden. Die sich daraus ergebende Erhöhungsmöglichkeit der Miete muss durch eine Erklärung des Vermieters geltend gemacht werden.

Das wird Ihrem Buchhändler ganz und gar nicht schmecken

… denn heute können Sie den Bestseller: „Reich mit 1000 €: Kleines Investment, großer Gewinn!“ von Börsen-Guru Rolf Morrien kostenlos anfordern. Während ansonsten für dieses Meisterwerk 29,90 Euro fällig werden, können Sie den Report über diesen Link tatsächlich vollkommen gratis anfordern.

Jetzt hier klicken und schon bald mit 1000 Euro reich an der Börse werden.

Ein Beitrag von Robert Sasse.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.