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Zwangsversteigerung Verkehrswert – diese 3 Dinge sollte man wissen

Veröffentlicht am 06.07.2018, 16:56
Aktualisiert 06.07.2018, 17:01
© Reuters.  Zwangsversteigerung Verkehrswert – diese 3 Dinge sollte man wissen

Bei der Zwangsversteigerung einer Immobilie spielt der Verkehrswert eine sehr wichtige Rolle. Vor der Versteigerung muss dieser bestimmt werden. Warum das so ist und was es noch wissenswertes zum Thema Zwangsversteigerung und Verkehrswert gibt, erfahren Sie im Folgenden.

1. Zwangsversteigerung Verkehrswert – wie wird er ermittelt?

Ein Sachverständiger oder Wertgutachter muss im Auftrag des Gerichts den Verkehrswert ermitteln. Der Verkehrswert zeigt den eigentlichen Wert der Immobilie auf. Ziel ist es, zu ermitteln, welcher Durchschnittspreis im freien Verkauf gegebenenfalls erzielt werden könnte. Dabei spielt nicht der Startpreis der Zwangsversteigerung eine Rolle. Denn der Startpreis ist das niedrigste Gebot. Angestrebt hingegen wird der ermittelte Verkehrswert.

2. Verkehrswert bei einer Zwangsversteigerung – was bedeutet er für Bieter?

Beim ersten Versteigerungstermin darf kein Zuschlag erfolgen, der nicht mindestens 50 Prozent des Verkehrswertes der Immobilie abdeckt. Diese Abgrenzung nennt man 5/10-Grenze. Vor allem der alte Besitzer der Immobilie soll dadurch vor dem „Verramschen“ seiner Immobilie geschützt werden. In Folgeterminen wird die 5/10-Grenze gestrichen. Meist wird dann davon ausgegangen, dass der Verkehrswert zu hoch bemessen wurde. Für Bieter stellt der Verkehrswert bei der Zwangsversteigerung eine gewisse Sicherheit dar. Damit man bei einer solchen Versteigerung mitbieten darf, muss der Bieter vor der Versteigerung bei der Gerichtskasse 10 Prozent des Verkehrswerts hinterlegen. Wer den Zuschlag für die Immobilie nicht bekommt, bekommt auch sein hinterlegtes Geld wieder.

3. Verkehrswert Zwangsversteigerung – der wichtigste Faktor!

Ohne den Verkehrswert darf eine Zwangsversteigerung nicht datiert und das Mindestgebot nicht festgelegt werden. In der Regel ist der Verkehrswert ein Richtwert für Verkäufer und Bieter gleichermaßen. Der Gutachter, der den Verkehrswert ermittelt ist unabhängig und wird vom Gericht bestellt. Wenn man als Bieter dennoch skeptisch ist, hat man die Möglichkeit, einen eigenen Gutachter mit der Ermittlung des Verkehrswertes zu beauftragen.

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Ein Beitrag von Robert Sasse.

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