HANNOVER (dpa-AFX) - Ein Preisgeld, das zunächst auf dem Privatkonto von Ex-Bundespräsident Christian Wulff landete, beschäftigt die Staatsanwaltschaft Hannover. Wulff war im vergangenen Herbst vom Zentralrat der Juden in Deutschland mit dem Leo-Baeck-Preis ausgezeichnet worden und erhielt dafür 10 000 Euro. Bei ihren Finanzermittlungen sei die Anklagebehörde auf den Betrag auf Wulffs Konto gestoßen, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Hannover, Hans-Jürgen Lendeckel, am Sonntag auf dpa-Anfrage. Es werde geprüft, 'ob aufgrund der Verwendung des Preisgeldes ein strafprozessualer Anfangsverdacht besteht'. Lendeckel bestätigte damit einen Bericht des Nachrichtenmagazins 'Der Spiegel'.
Die Staatsanwaltschaft bat nach eigenen Angaben Anfang Juni beim Bundespräsidialamt um Auskunft. Wulff habe ausrichten lassen, dass er den Betrag an ein israelisches Krankenhaus überwiesen habe. Die Anfrage beim Zentralrat der Juden, ob der Stifter des Preises mit der Spende nach Israel einverstanden sei, wurde laut 'Spiegel' aber erst in der vergangenen Woche gestellt, sieben Monate nach der Preisverleihung.
Für Bundesminister und Bundespräsidenten gibt es keine rechtlich verpflichtende Regelung, ein Preisgeld zu stiften, es ist aber üblich. Regierungsmitglieder sind allerdings verpflichtet, solche Preise zu melden. Geschieht dies nicht, wäre eine Ermittlung wegen Betruges durch Unterlassen möglich. Ob die Verpflichtung, Preisgelder zu melden, auch auf den Bundespräsidenten zutrifft, ist juristisch nicht eindeutig. Wulff war im Februar nach Vorwürfen zurückgetreten, er habe das Präsidentenamt für private Vorteile genutzt./mts/DP/mne
Die Staatsanwaltschaft bat nach eigenen Angaben Anfang Juni beim Bundespräsidialamt um Auskunft. Wulff habe ausrichten lassen, dass er den Betrag an ein israelisches Krankenhaus überwiesen habe. Die Anfrage beim Zentralrat der Juden, ob der Stifter des Preises mit der Spende nach Israel einverstanden sei, wurde laut 'Spiegel' aber erst in der vergangenen Woche gestellt, sieben Monate nach der Preisverleihung.
Für Bundesminister und Bundespräsidenten gibt es keine rechtlich verpflichtende Regelung, ein Preisgeld zu stiften, es ist aber üblich. Regierungsmitglieder sind allerdings verpflichtet, solche Preise zu melden. Geschieht dies nicht, wäre eine Ermittlung wegen Betruges durch Unterlassen möglich. Ob die Verpflichtung, Preisgelder zu melden, auch auf den Bundespräsidenten zutrifft, ist juristisch nicht eindeutig. Wulff war im Februar nach Vorwürfen zurückgetreten, er habe das Präsidentenamt für private Vorteile genutzt./mts/DP/mne